Chefarzt-Prozess: Staatsanwalt fordert Höchststrafe

1 Min
Oberstaatsanwalt Bernhard Lieb (links) forderte die Höchststrafe von 15 Jahren für Heinz W. Archivfoto: Matthias Hoch
Oberstaatsanwalt Bernhard Lieb (links) forderte die Höchststrafe von 15 Jahren für Heinz W. Archivfoto: Matthias Hoch

Im Missbrauchsprozess gegen Heinz W. fordert Oberstaatsanwalt Bernhard Lieb eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Außerdem soll dem ehemaligen Chefarzt am Bamberger Klinikum für immer die Ausübung des Berufs als Mediziner untersagt werden, wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht.

Aktuell hält Jürgen Scholl, Anwalt der Hauptbelastungszeugin, sein Plädoyer.

Mehr dazu lesen Sie später auf inFranken.de.