Die Bischberger Räte beschließen eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bebauungsgebiet "Goldmann". Folge: Sechs neue Baurechte.
Aufgrund von Beschwerden sah sich der Gemeinderat Bischberg gezwungen, sich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bebauungsgebiet "Goldmann" auseinanderzusetzen. Denn nach der Vergrößerung des Spielplatzes "Wäldchen" haben Nachbarn beklagt, dass sich der Spielplatz auf Flächen ausdehne, die im Bebauungsplan nicht als Spielplatz festgesetzt seien.
"Und wenn wir schon den Plan überarbeiten müssen, dann wollen wir das auch so machen, dass es Hand und Fuß hat", betonte Bürgermeister Johann Pfister (BI) in der jüngsten Sitzung. Daher schlug die Verwaltung im Zuge der Nachverdichtung von Innenflächen vor, rund um den Spielplatz auf der öffentlichen Grünfläche weitere sechs Baurechte auszuweisen.
Zumal der bisherige Flächennutzungsplan bis auf einen kleinen Fleck auf der Karte bereits als Wohnbebauungsgebiet ausgewiesen ist.
Die Aufplanung sieht im Einzelnen vor, den Spielplatz in seinen neuen Grenzen im Bebauungsplan zu ändern. Ferner sollen neben den neuen in der Gemeinde befindlichen Baurechten auch zusätzliche Fußwege geschaffen werden, damit der Spielplatz am Ende von drei Seiten erreichbar ist. Die restliche Grünfläche hingegen soll erhalten bleiben und nicht verändert werden. Besonders gegen die neuen Baurechte erhob die SPD-Fraktion Einwende. "Ich halte die Baurechte für eine schlechte Idee. Denn damit sind Konflikte mit den Spielplatz und den neuen Anwohnern bereits vorprogrammiert", gab Theodor Schnörer zu Bedenken.
Bürgermeister Pfister hingegen sah dies anders und erwiderte, dass jeder, der dort einen Baugrund erwerbe, von der Existenz des Spielplatzes wisse.
"Ganz im Gegenteil: Vielleicht ergibt es sich ja sogar, dass junge Familien gezielt dort bauen wollen, wegen der Nähe zum Spielplatz", betonte Pfister. Und überhaupt habe niemand einen Rechtsanspruch auf absolute Ruhe.
Am Ende kam es zu einer Mehrheitsentscheidung im Gemeinderat von 15 zu vier Stimmen für die Änderung des Bebauungsplanes.
In Sachen Stromversorgung setzt die Gemeinde hingegen weiter auf "Normalstrom" und nicht auf Ökostrom. Zumindest wurden bei der Ausschreibung keine Angebote auf Ökostrom abgefragt. Dies soll sich bei der nächsten Ausschreibung nach den Wünschen einiger Räte ändern. Ab dem 1. Januar 2017 bezieht bis Ende des Jahres 2018 die Gemeinde ihren Strom von den Stadtwerken Burg zum reinen Energiepreis von 2,89 ct/kWh. Der aktuelle Energiepreis von 4,185 ct/kWh läuft zum Ende des Jahres aus.