Vier Mitglieder des Gemeinderates hätten in Sachen Siedlungsstraße nicht mit beraten und nicht mit beschließen dürfen. Die Rechtsaufsicht am Landratsamt rät zu einem neuerlichen Beschluss.
Und jetzt? Wie geht es nun weiter in und mit der Siedlungsstraße? Es sollte neu beschlossen werden. Das zumindest rät die Rechtsaufsicht am Landratsamt der Gemeindeverwaltung. Grund: In den verschiedenen Beschlüssen wirkten im 13-köpfigen Gremium (Zusammensetzung: zwölf Gemeinderäte plus Bürgermeister) vier Gemeinderäte mit, die das eigentlich wegen persönlicher Betroffenheit nicht gedurft hätten.
Diese Woche erst hatte sich der Marktgemeinderat in einer Sondersitzung einmal mehr dem Ausbau der gut einen Kilometer langen Erschließungsstraße gewidmet. Die Zeit drängt. Denn in dieser Woche hat die Bau ausführende Firma mit den Kanalbauarbeiten (Sanierung) begonnen. Deswegen muss die Firma wissen, was passieren soll, wenn die Kanalarbeiten fertig sind und die Straße wieder geschlossen wird. Das Wie, dürfte auch nach der Sitzung und nach der aktuellen Rechtsauskunft offen sein.
Kein Vollausbau Seit einer Anliegerversammlung im Juni ist an sich bekannt, dass die rund 50 Anlieger keinen Vollausbau der Straße wollen, weil dieser für den einzelnen Anlieger kostenmäßig nicht zu stemmen wäre. Das Ingenieurbüro hatte daraufhin weitere, abgespeckte Ausbauvarianten erarbeitet und dem Marktgemeinderat vorgestellt. Allerdings wären dabei auch entweder weiterhin hohe Kosten auf die Anlieger zugekommen, beziehungsweise wären dies Lösungsansätze ohne Gewährleistung (Garantie). Es wurde auch eine Minimallösung vorgestellt, wonach lediglich der Rohrgraben wieder verschlossen und nur die (dafür aufgerissene) Straße nach Stand der Technik wieder hergestellt wird.
Bei der Sondersitzung diese Woche rekapitulierte Erster Bürgermeister Bürgermeister Heinrich Thaler (CSU) den Sachstand. Wobei schwerpunktmäßig die Minimallösung im Blick stand. Hier hätten die Siedlungsstraßen-Anlieger lediglich die anteiligen Kosten für den Kanalbau zu zahlen. Eine weitere Variante entwickelte sich dann in der Diskussion: Die wäre sozusagen eine Erweiterung der Minimallösung, indem die Straße auf der gesamten Breite abgefräst und eine neue Feinschicht aufgebracht würde - für die Anlieger ohne Mehrkosten. Weil dieser Ausbau nicht dem Stand der Technik (insbesondere wegen des Unterbaus) entspricht, gibt es darauf keine Gewährleistung, unterstrich der Bürgermeister mehrfach. Wie sein Stellvertreter Johannes Polenz (DLB) favorisiert Thaler als Folge der Anliegerversammlung die Minimallösung (für die es Gewährleistung gibt).
Die neuerliche Umfrage bei den Anliegern zeigte eine Tendenz Richtung neuer Variante (17:14). Der Marktgemeinderat erteilte der Minimallösung mit einem 6:7 Votum eine knappe Absage, der neuen Variante eine knappe Zustimmung.
Wozu der Bürgermeister umgehend erklärte: Den Auftrag für diese Variante ohne Gewährleistung würde er nicht unterschreiben - um sich seinerseits vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Auch der Zweite Bürgermeister würde nicht unterschreiben. Thaler beruft sich auf die Gemeindeordnung, wonach Geldmittel der Gemeinde sorgsam zu verwalten sind, also kein Geld verschwendet werden darf.
Nach der Sitzung wurde die Beteiligung zunächst eines Gremiumsmitgliedes thematisiert, das Anlieger und damit Betroffener ist. Weil dies auch weitere Mitglieder sein könnten, holte die Gemeindeverwaltung eine Auskunft bei der Rechtaufsicht (Landratsamt) ein.
Richtige Zusammensetzung Von dort kam laut Geschäftsleiter Walter Hanslok am gestrigen Donnerstag die Antwort, es erscheine angebracht, mit richtig zusammengesetztem Gremium erneut zu beraten und zu beschließen. Dabei müssten dann vier (der insgesamt zwölf) Gremiumsmitglieder auf den Zuhörerrängen Platz nehmen. Zudem verweise die Rechtsaufsicht darauf, die finanzielle Situation der Gemeinde und das Ortsrecht (Satzungen) zu berücksichtigen.
Die Arbeiten am Kanal sind voll in Gang.
sind natürlich auch die acht Gemeinderäte (oder ein paar davon), die nichts dagegen unternahmen, dass die vier persönlich Beteiligten an der Beratung und Abstimmung teilnahmen bzw. teilnehmen durften. Sie hätten den Bürgermeister auf den Ausschließungstatbestand hinweisen können.
Wenn es um die Schuldfrage des Burgwindheimer Gemeinderats geht, müssen die auch mit zur Rechenschaft gezogen werden.
Wer kommt für die bisherigen und die künftigen Kosten des Ausbaus der Straße auf, wenn der Bürgermeister den Auftrag erteilt hat, obwohl der Beschluss des Gemeinderats rechtswidrig war? Der Bürgermeister? Die vier Gemeinderäte, die als Anlieger rechtswidrig abgestimmt haben? Oder der gesamte Gemeinderat?
Wenn die vier Gemeinderäte persönlich betroffen sind, dann sind sie von Anfang an von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und zwar nicht nur „eigentlich“, sondern in aller Konsequenz. Der Geschäftsleiter Walter Hanslok hätte den Bürgermeister Thaler darauf hinweisen müssen, falls der nicht von sich aus die Gemeindeordnung beachtet hat. Der Bürgermeister hat die gesetzeswidrige Beraterei und Abstimmerei geduldet; der ist hauptsächlich schuld an der jetzigen Misere. Das Landratsamt hätte ihn zum Einhalten der Gesetze anhalten resp. zwingen müssen. Der Auftrag zum Ausbau der Straße hätte nicht erteilt werden dürfen.
Da gibt es nichts zu thematisieren. Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde hat da jemanden schalten und walten lassen, der offenkundig für das Bürgermeisteramt nicht geeignet ist und sich nur kraft seiner Parteizugehörigkeit solche Eskapaden erlauben kann und darf.
Wenn vier der zwölf Gemeinderäte wegen persönlicher Beteiligung gemäß Artikel 49 der Bayerischen Gemeindeordnung an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen und dies dennoch tun, dann ist das eine eklatante Missachtung geltenden Rechts. Der Bürgermeister, der die Gemeinderäte mitberaten und abstimmen lässt, obwohl er aufgrund seiner Kenntnis der örtlichen Verhältnisse weiß bzw. wissen muss, dass die Gemeinderäte diese nicht tun dürften, ist keinen Deut besser.
Der Karren scheint von Anfang an verfahren zu sein. Die vier Gemeinderäte und der Bürgermeister sollten sofort wegen Missachtung der Gesetze bzw. Unfähigkeit ihre Plätze auf kommunaler Ebene räumen!