Seit dem 27. Mai besteht eine Abkochanordnung für Teile Baunachs aufgrund von bakteriellen Verunreinigungen im Trinkwasser. Am 4. Juni meldete sich die Stadt nun mit einem Update.
Am 27. Mai 2024 hatte das Landratsamt Bamberg eine Abkochanordnung des Leitungswassers im Bereich Baunach-Tiefzonebekannt gegeben. Als Ursache für die behördliche Maßnahme wurden "bakterielle Verunreinigungen" (Coliforme) angegeben.
Das Abkochgebot werde erst aufgehoben, wenn drei negative Proben in Abständen von jeweils 48 Stunden vorlägen, informierte die Stadt Baunach zwei Tage später. Am 28. Mai seien die betroffenen Leitungen von den Wasserwarten gespült worden - anschließend wurde demnach die erste Probe entnommen. Am Dienstag (4. Mai 2024) äußerte sich die Stadt jetzt erneut zum aktuellen Stand.
Update vom 04.06.2024: Weitere Maßnahmen für Trinkwasser in Baunach nötig - Stadt zeigt aber Zuversicht
Das Abkochgebot für die Tiefzone Baunach, Stadtteil Daschendorf, bleibe als Vorsichtsmaßnahme weiterhin aufrechterhalten, so die Stadt. "Die Beprobungen aus unseren Brunnen waren alle in Ordnung. Somit liegt das Problem im Wassernetz beziehungsweise der Speicherung. Hier weisen einige Proben leider immer noch Auffälligkeiten auf."
Das Wassernetz umfasse 30 Kilometer. Jetzt werde im Hochbehälter an der Kleewiese (zuständig für die Tiefzone Baunach mit Daschendorf) eine UV-Aufbereitungsfilteranlage installiert.
"Zudem werden die Wassernetze regelmäßig gespült und der Hochbehälter gereinigt. Wir gehen davon aus, dass somit das Abkochgebot zeitnah aufgehoben werden kann. Sobald neue und weitere Informationen vorliegen, werden wir wieder informieren", heißt es zum Schluss der aktuellen Verlautbarung zur Abkochanordnung.
Erstmeldung vom 27.05.2024: Abkochanordnung mit sofortiger Wirkung: Vorsicht im Ortsteil Daschendorf und bestimmten Baunacher Straßen
Laut Mitteilung des Bamberger Landratsamtes sind von dem Abkochgebot der komplette Baunacher Ortsteil Daschendorf und insgesamt 34 Straßen in der Stadt Baunach, die zum Bereich Tiefzone gehören, betroffen.
Diese sind:
Am Eichenhügel,
Am Lauterbach,
Am Stadtgraben,
Augraben,
Bahnhofstraße,
Bamberger Straße,
Basteistraße,
Bleichanger,
Burgstraße,
Burkardsleite,
Dr-Herber-Iann-Straße,
Egerlandstraße,
Eichenstraße,
Feuergasse,
Galgenweg,
Häfnergasse,
Haßbergstraße,
Kapellenberg,
Klostergasse,
Kraibergstraße,
Magdalenenweg,
Mainleite,
Marktplatz,
Marquard-Roppelt-Straße,
Mühlgasse,
Örtleinsweg,
Schweizergasse,
Stufenburgstraße,
Überkumstraße,
Wächtersgraben,
Wehrgasse,
Würzburger Straße,
Zentweg,
und Zur Alten Brauerei.
Anweisungen des Landratsamtes beachten
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Landratsamtes unbedingt beachtet werden:
Leitungswasser sollte nur abgekocht getrunken werden.
Wasser sollte einmalig sprudelnd aufgekocht werden und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden darf ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwendet werden
Ohne Einschränkung genutzt werden darf das Leitungswasser für die Toilettenspülung.
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