Bamberg
Sozialamt der Stadt Bamberg
Bamberg streicht Taschengeld für Flüchtlinge und kassiert Niederlagen vor Gericht
Das Sozialamt Bamberg hat eine Niederlage erlitten vor Gericht.

Die AEO in Bamberg Foto: Archiv/Ronald Rinklef
Das Sozialamt der Stadt Bamberg hat vor dem Landessozialgericht in einem Eilverfahren gegen eine iranische Asylbewerberin eine Niederlage kassiert. Konkret geht es darum, dass die Behörde Sozialleistungen für die Frau gekürzt hat, weil man "Einreise zum Sozialleistungsbezug" nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstellt hat, wie der Bayerische Flüchtlingsrat am Montag mitteilte.
Das Landessozialgericht attestierte dem städtischen Sozialamt bei seinem Vorgehen gleich mehrere Fehler und verfügte "im Wege der einstweiligen Anordnung" eine Rücknahme der "mit hoher Wahrscheinlichkeit" rechtswidrigen Geldkürzung.
Im Beschluss vom 1. März führt der 18. Senat des Landessozialgerichts in Schweinfurt aus, dass das Verwaltungsverfahren des Sozialamtes zur Kürzung des Geldbetrages für den persönlichen Bedarf vom September 2017 an sich schon unzulässig war. Ein rechtsstaatliches Verfahren sehe vor, dass Betroffene vor einer Sanktion anzuhören und eine Sanktion mit einem Bescheid den Betroffenen mitzuteilen sind. Beides sei im Fall der Frau nicht geschehen. In dem Beschluss des Gerichts heißt es ganz deutlich: "Eine gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung ist nicht gegeben. Insbesondere fehlt es an einem (...) Verwaltungsakt."
Bereits das Sozialgericht in Bayreuth hatte der Frau in Teilen Recht gegeben. Die Vorinstanz hatte moniert, dass das Amt der Betroffenen bei einer Sanktion nachweisen müsse, dass die Hauptmotivation für ihre Einreise nach Deutschland der Sozialleistungsbezug gewesen sei. Das Sozialamt hatte sich sein Vorgehen nach eigener Aussage im Beschluss des Landessozialgerichts von der Regierung von Oberfranken absegnen lassen. Der Flüchtlingsrat wirft dem Sozialamt vor, dass die Regierung "in die Kürzung von Sozialleistungen selbst involviert und deshalb keine unabhängige Prüfinstanz" ist und unterstützte deshalb die Klage.
Flüchtlingsratssprecherin Katrin Rackerseder forderte das Sozialamt der Stadt auf, "unverzüglich alle Sanktionen aufzuheben" - die städtische Behörde sei nämlich in mehreren ähnlich gelagerten Fällen nach dem selben Muster vorgegangen. Ihr Kollege Alexander Thal forderte den bayerischen Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann (CSU) auf, "den Respekt vor dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" in den bayerischen Ämtern durchzusetzen und die "Sozialämter anzuweisen, solche rechtswidrigen Sozialleistungssanktionen zukünftig zu unterlassen"
In einem ähnlichen Verfahren ging es um einen Asylbewerber aus Sierra Leone. Hier war die Leistungskürzung unbefristet ausgesprochen worden - laut Landessozialgericht rechtswidrig.
Das Bamberger Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialleistungen für Asylbewerber kürzen. Laut Sozialamtsleiter Richard Reiser erfolgt dies auf Hinweis der Ausländerbehörde. Zunächst würden Unterlagen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angefordert und die Betroffenen angehört, bevor eine Entscheidung ergehe. An dieser Praxis ändere sich nichts, nur das beanstandete Vorgehen werde angepasst.
Enno Jochen Zerbes vom Flüchtlingshilfeverein "Freund statt fremd" hat grundsätzlich kein Verständnis für die Leistungskürzungen: "Diese Menschen stehen ohnehin schon unter erheblichem Druck. So wird ihre Lebenssituation noch bewusst erschwert" .
Das Landessozialgericht attestierte dem städtischen Sozialamt bei seinem Vorgehen gleich mehrere Fehler und verfügte "im Wege der einstweiligen Anordnung" eine Rücknahme der "mit hoher Wahrscheinlichkeit" rechtswidrigen Geldkürzung.
Kürzung ist unzulässig
Im Beschluss vom 1. März führt der 18. Senat des Landessozialgerichts in Schweinfurt aus, dass das Verwaltungsverfahren des Sozialamtes zur Kürzung des Geldbetrages für den persönlichen Bedarf vom September 2017 an sich schon unzulässig war. Ein rechtsstaatliches Verfahren sehe vor, dass Betroffene vor einer Sanktion anzuhören und eine Sanktion mit einem Bescheid den Betroffenen mitzuteilen sind. Beides sei im Fall der Frau nicht geschehen. In dem Beschluss des Gerichts heißt es ganz deutlich: "Eine gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung ist nicht gegeben. Insbesondere fehlt es an einem (...) Verwaltungsakt."Bereits das Sozialgericht in Bayreuth hatte der Frau in Teilen Recht gegeben. Die Vorinstanz hatte moniert, dass das Amt der Betroffenen bei einer Sanktion nachweisen müsse, dass die Hauptmotivation für ihre Einreise nach Deutschland der Sozialleistungsbezug gewesen sei. Das Sozialamt hatte sich sein Vorgehen nach eigener Aussage im Beschluss des Landessozialgerichts von der Regierung von Oberfranken absegnen lassen. Der Flüchtlingsrat wirft dem Sozialamt vor, dass die Regierung "in die Kürzung von Sozialleistungen selbst involviert und deshalb keine unabhängige Prüfinstanz" ist und unterstützte deshalb die Klage.
Flüchtlingsratssprecherin Katrin Rackerseder forderte das Sozialamt der Stadt auf, "unverzüglich alle Sanktionen aufzuheben" - die städtische Behörde sei nämlich in mehreren ähnlich gelagerten Fällen nach dem selben Muster vorgegangen. Ihr Kollege Alexander Thal forderte den bayerischen Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann (CSU) auf, "den Respekt vor dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum" in den bayerischen Ämtern durchzusetzen und die "Sozialämter anzuweisen, solche rechtswidrigen Sozialleistungssanktionen zukünftig zu unterlassen"
In einem ähnlichen Verfahren ging es um einen Asylbewerber aus Sierra Leone. Hier war die Leistungskürzung unbefristet ausgesprochen worden - laut Landessozialgericht rechtswidrig.
Das Bamberger Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialleistungen für Asylbewerber kürzen. Laut Sozialamtsleiter Richard Reiser erfolgt dies auf Hinweis der Ausländerbehörde. Zunächst würden Unterlagen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angefordert und die Betroffenen angehört, bevor eine Entscheidung ergehe. An dieser Praxis ändere sich nichts, nur das beanstandete Vorgehen werde angepasst.
Enno Jochen Zerbes vom Flüchtlingshilfeverein "Freund statt fremd" hat grundsätzlich kein Verständnis für die Leistungskürzungen: "Diese Menschen stehen ohnehin schon unter erheblichem Druck. So wird ihre Lebenssituation noch bewusst erschwert" .