Familienfehde im Kreis Bamberg endet mit brutalem Überfall und abgebissenem Finger

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Zu zweit gingen sie auf ihr Opfer los, schlugen es brutal zusammen. Nun kam der Fall in Bamberg vor Gericht - und die Täter mit einer milden Strafe davon. Symbolbild: Christopher Schulz
Zu zweit gingen sie auf ihr Opfer los, schlugen es brutal zusammen. Nun kam der Fall in Bamberg vor Gericht - und die Täter mit einer milden Strafe davon. Symbolbild: Christopher Schulz

Zusammen mit einem Bekannten soll er einen Verwanden überfallen, ihn und seine Frau brutal zusammengeschlagen und verletzt haben. Dafür bekam der 32-jährige Bamberger nun eine verhältnismäßig milde Strafe.

Knapp ein Jahr ist es her, dass ein 32-jähriger Bamberger mit einem Komplizen einen Familienstreit mit handgreiflichen Argumenten austragen wollte. Das Schöffengericht verurteilte den Schläger nun wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Nur ein dürres Geständnis und ein abgebissener Finger bewahrten ihn haarscharf vor dem Einzug ins Gefängnis.

Bösartiger Kleinkrieg zwischen zwei verschwägerten Familien

Die Weihnachtsfeiertage 2017 sind gerade vorbei. In einem Häuschen in Buttenheim aber kehrt keine Ruhe ein. Über Jahre hinweg haben sich zwei verschwägerte Familien einen bösartigen Kleinkrieg in Gedanken, Worten und Werken geliefert. Es geht um Beleidigungen und Sachbeschädigungen, die bereits mehrfach Polizei und Staatsanwaltschaft beschäftigt haben. Der Angeklagte selbst ist wiederholt wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr, Beleidigung sowie des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu Geldstrafen verurteilt worden.

Frau will eingreifen und wird selbst verletzt

Nun eine halbe Stunde vor Mitternacht eskaliert der Konflikt. Als es an der Haustür klingelt, macht Tobias D. (Namen geändert) nichtsahnend auf. Draußen stehen zwei vermummte Männer, die sofort zuschlagen. Als der Hausherr zu Boden geht, geht es mit den Füßen weiter. Von den Schmerzensschreien herbeigerufen, will die Ehefrau des Opfers dazwischengehen.

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Sie bekommt einen Arm ins Gesicht und fällt nach hinten. Dabei erleidet sie eine Schädelprellung und eine Prellung der Lendenwirbelsäule. Wie Nebenklage-Anwalt Thomas Drehsen (Bamberg) erklärte, habe es sogar einen Riss in einer Bandscheibe gegeben, wodurch Rückenmarksflüssigkeit ausgetreten sei. Eine extrem schmerzhafte und nicht ganz ungefährliche Komplikation.

Überall Prellungen

Dann ist wieder Tobias D. dran. Die beiden Täter ziehen ihn ins Freie und stoßen ihn in die Mülltonnen vor dem Haus. Er wird solange mit Hand und Fuß bearbeitet, bis er nicht mehr um Hilfe rufen kann. Am Ende des Überfalls wird er "überall am Körper" Prellungen, Blutergüsse und Schürfwunden haben, sowie eine Platzwunde über dem linken Ohr. Das Martyrium des 48-jährigen Mannes hat erst ein Ende, als eine Nachbarin auf die Gewalttat aufmerksam wird und lautstark mit der Polizei droht. Als die eintrifft, will erst einmal keiner etwas sagen, denn alle sind miteinander verwandt oder verschwägert.

Fingerkuppe abgebissen

Bei seiner Gegenwehr hatte Tobias D. einem der Angreifer eine Fingerkuppe abbeißen können, die zur Identifizierung des Angeklagten beitrug. "Wir verzichten auf die Rückgabe des Körperteils," so Rechtsanwältin Svetlana Kuhn (Bamberg).

Dass es sich um "keine Bagatelle" handelte, machte Amtsrichterin Marion Aman von Beginn an klar. Schließlich sollte das Verfahren zuerst als versuchter Totschlag am Landgericht verhandelt werden, und Staatsanwältin Janina Pöller hatte wegen der "brutalen, rücksichtslosen Tatbegehung" und des "üblen Zurichtens" eine dreijährige Haftstrafe ins Auge gefasst.

Mittäter bleibt unerkannt

Wer sein Mitschläger war, wollte der Angeklagte nicht sagen. "Immerhin waren Sie nicht Manns genug, es alleine auszutragen," so die Vorsitzende Richterin.

Es war wohl auch der weihnachtlichen Stimmung im Gerichtsaal zu verdanken, und dem Wunsch, die Fehde dauerhaft zu befrieden, dass der Angeklagte, beruflich und familiär eine Stütze der Gesellschaft, nicht hinter Gitter muss. Allerdings sind zwei Jahre zur Bewährung die absolute Grenze. In den nächsten drei Jahren darf der 32-jährige Bamberger keine Straftaten mehr begehen, muss im nächsten halben Jahr 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und als ersten Abschlag 1000 Euro Schmerzensgeld an das verletzte Ehepaar zahlen.

"Lassen Sie das in Zukunft. Irgendwann wird es sonst noch Schwerverletzte geben. Und dann geht wirklich jemand ins Gefängnis," schloss Strafrichterin Aman.