Es war ein nahezu perfekt geplantes Vorhaben des jungen Mannes, der am Mittwoch vom Amtsgericht Bamberg der Sachbeschädigung und des versuchten Versicherungsbetruges schuldig gesprochen wurde. Der Mann hatte im Juli 2013 sein Auto angezündet.
Als der BMW in einer Julinacht des vergangenen Jahres brannte, dachten die Ermittler noch, es könnte sich um Brandstiftung handeln. Es war möglich, dass jemand das Fahrzeug, das im Untergeschoss der P+R-Parkgarage am Heinrichsdamm abgestellt war, gezielt angezündet hatte, um einen Racheakt oder ähnliches zu verüben.
Doch diese Annahme stellte sich als falsch heraus: Es war ein nahezu perfekt geplantes Vorhaben des jungen Mannes, der am Mittwoch vom Amtsgericht Bamberg der Sachbeschädigung und des versuchten Versicherungsbetruges schuldig gesprochen wurde.
Defekt am Auto Der Plan des 24-Jährigen sah so aus: Da sein BMW defekt war und Öl und somit auch an Wert verlor, hatte der Mann bewiesenermaßen versucht, die Versicherung zu täuschen. Er wollte durch den Brand von seiner Versicherung 12 000 bis 13 000 Euro für den Schaden an dem BMW Baujahr 2005 geltend machen.
Dass der Mann einen Plan hatte, war auch durch die Tatsache gestützt, dass er am Tag der Tat seine Verkaufsinserate im Internet löschte, in denen er den Wagen davor angeboten hatte. Es durfte schließlich gegenüber seiner Versicherung nicht so aussehen, als ob er das Auto loswerden wollte.
PET-Flasche voller Benzin Der 24-Jährige war am 13. Juli 2013 gegen 20.30 Uhr von seinem Wohnort im Landkreis nach Bamberg gefahren, um dort seinen BMW im Untergeschoss der P+R-Parkgarage am Heinrichsdamm abzustellen. Sein Plan stand fest.
Er hatte eine Kunststoffflasche voller Benzin und eine Parfümflasche im Auto dabei. Dann ging er in die Lange Straße, um sich mit einem Freund zu treffen. Zwei Bier und Cocktails haben sie getrunken, erzählte der Mann am Mittwoch im Gerichtssaal. Dann habe man sich verabschiedet. Der Angeklagte wollte sich noch mit einem anderen Bekannten woanders in der Innenstadt treffen.
Polizei überführte den Mann Doch zuvor wollte er noch einmal zu seinem Auto, um seinen Plan auszuführen. Gegen 0.20 Uhr war es, dann hat er seine beiden Vorderreifen sowie den rechten Hinterreifen mit Benzin aus der Flasche übergossen, hat die Streichholzschachtel genommen, und das Auto angezündet. Der Radkasten habe gleich gebrannt, sagte der vor Gericht geständige Mann. Dann sei er weggerannt.
Das Parfüm diente ihm dazu, mögliche Geruchsspuren an seiner Kleidung zu überdecken. Die Flasche hatte er neben dem Auto vergessen, deshalb war er noch mal zurückgerannt. Zeugen berichteten der Polizei, dass sie damals zwei Männer beobachtet hatten. Möglicherweise hatten sie ein und denselben Menschen gesehen.
Der Mann ist daraufhin in die Innenstadt zu seinem Bekannten gerannt, wo er dann den Rest des Abends verbrachte. Sein Auto brannte in der Zeit. Die Feuerwehr musste ausrücken. Durch die Hitze wurde ein in der Nähe abgestellter Pkw beschädigt. Auch das Parkhaus wurde in Mitleidenschaft gezogen.
Was dem Mann schließlich auch zum Verhängnis wurde, war ein Anruf des Bekannten, der ihn fragte, wo er denn bleibe. Die Funkzellenauswertung, die Richter André Libischer in der Verhandlung vorlas, lieferte den Beweis, dass der Angeklagte zu dem Zeitpunkt, als das Auto brannte, sich im Bereich des Parkhauses befand.
Libischer hob in diesem Zusammenhang die präzise Ermittlungsarbeit der Polizei hervor. Diese Arbeit habe dazu geführt, dass der 24-Jährige vier Wochen nach der Tat ein umfassendes Geständnis ablegte. Unmittelbar nach dem Brand hatte dieser noch seine Versicherung kontaktiert, um den Schaden an seinem Auto anzuzeigen - ein versuchter Betrug.
Verzweiflung war nicht glaubhaft Zum Motiv sagte der Mann vor Gericht: Er sei verzweifelt gewesen, wusste nicht, wie er das defekte Auto hätte reparieren können. Das war weder für Staatsanwalt Thomas Förster noch für Richter André Libischer glaubhaft.
"Eine richtige Verzweiflung bestand nicht, das Auto hätte man reparieren können. Das Geld hätte er gehabt", sagte Staatsanwalt Förster in seinem Plädoyer. Denn der 24-Jährige hatte zum Zeitpunkt der Tat keine Schulden und einen sicheren Job, außerdem noch etwas Geld angespart, das die Reparatur des Wagens abgedeckt hätte.
Thomas Förster forderte deshalb für die Sachbeschädigung des eigenen Fahrzeugs sowie der Parkgarage und des anderen Autos eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.
Trotz der "hohen kriminellen Energie" der Tat sei eine Strafe auf Bewährung möglich, denn der Mann befinde sich in geordneten Verhältnissen. Zusätzlich forderte der Staatsanwalt jedoch als Denkzettel eine Geldauflage von 3600 Euro in Raten über die Bewährungszeit von drei Jahren bezahlbar.
Rechtsanwalt Axel Altstötter zeigte sich mit dem Strafrahmen einverstanden. Jedoch sagte er: "Die Geldauflage teile ich in keiner Weise." Auf seinen Mandanten kämen nun hohe Schadensersatzforderungen zu: Die Stadtwerke als Betreiber des Parkhauses fordern rund 10 000 Euro, für den Schaden am Auto daneben muss der 24-Jährige über 800 Euro bezahlen.
Das Urteil ist rechtskräftig Richter André Libischer verurteilte den Mann schließlich zu der Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig, da beide Parteien auf Rechtsmittel verzichteten.
Der Verurteilte muss außerdem dem Verein "Menschen in Not" 1800 Euro bezahlen. Ein Denkzettel des Gerichts.