Heute ging es um Nebenschauplätze: Der Angeklagte soll in zwei Fällen in eine Schlägerei verwickelt gewesen sein - und mit einem Messer gedroht haben.
Es war die Nacht des 26. Juni 2015, als die Auseinandersetzung zwischen Alexander L. (36) und Michael G. (35) im Treppenhaus eines Schuhgeschäftes in der Langen Straße eskalierte. Einer der beiden Männder bezahlte sie mit dem Leben: Das Opfer, Michael G., starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Vier Messerstiche hätte er wohl überleben können, doch der fünfte ins Herz war tödlich. Das hatte ein Rechtsmediziner am Verhandlungstag am 13. Juli festgestellt.
Heute (11.08.16) zeigte sich: Es war offenbar nicht das erste Mal, dass ein Messer eine Rolle spielte - zumindest, wenn man den Aussagen der Zeugen glaubt. Geladen waren zwei Polizisten, die an Einsätzen beteiligt waren, in die auch der angeklagte 36-Jährige verwickelt war.
Fall 1: Die Reckendorfer Kerwa im Sommer 2014. "Wir wurden zu einer Schlägerei gerufen.
Zwischenzeitlich kam die Mitteilung, das wohl jemand niedergeschlagen und mit einem Messer bedroht wurde", sagte der erste Polizist aus. Offenbar war es vor dem Autoscooter zu Handgreiflichkeiten zwischen dem Angeklagten und einem anderen Mann gekommen. Diesen soll Alexander L. zu Boden gebracht und ins Gesicht getreten haben, wie ein Zeuge bereits vor acht Monaten ausgesagt hatte - vor dem Amtsgericht Bamberg. Denn dort hatte sich Alexander L. bereits im Dezember 2015 verantworten müssen. Zum einen wegen des Übergriffs in Reckendorf. Dabei soll der Angeklagte auch ein Messer gezogen und nach einem 22-Jährigen gestochen haben, der sich laut eigener Aussage mit einem Schritt zurück gerettet habe.
Sein T-Shirt habe bei der Aktion wohl einen Schnitt abbekommen.
Zweiter Vorfall in Bamberg
In der gleichen Verhandlung am Amtsgericht war es zudem um einen weitere Auseinandersetzung gegangen, die gestern am Landgericht erneut angesprochen wurde. Es ist Fall 2: Alexander L. soll vor die Bamberger Wohnung eines Bekannten aus der Spielothek gefahren sein, um Geld einzutreiben. Möglicherweise ging es um Rauschgift.
Der zweite Polizist, der heute aussagte, gab Zeugenaussagen dazu wider. Demnach soll der Angeklagte mit einem Baseballschläger gedroht haben, doch zum Einsatz kam dieser nicht - denn der Kontrahent war schneller und habe Alexander L. ins Gesicht geschlagen. Dieser soll versucht haben, mit einem Messer in Richtung Bauch des Gegners zu stechen. Der Angegriffene wich wohl nach hinten aus. Ein paar zertrennte Fäden an seiner Jacke brachte er jedoch mit der Messerführung von L. in Verbindung.
Bevor der Angeklagte wegfuhr, soll er noch "wenn ich dich erwische, steche ich dich ab!" gerufen haben, erläuterte der Polizist eine Zeugenaussage. Während L. den Einsatz des Baseballschlägers gegenüber den Beamten zugegeben habe - "ich wollte meiner Forderung Nachdruck verleihen" -, stritt er die Verwendung eines Messers wohl ab.
Der Angeklagte war vom Amtsgericht für die Vorfälle in Reckendorf und Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Aber: Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde. Deswegen werden beide Fälle vor dem Landgericht mitverhandelt - wo es eigentlich um den Tod von Michael G. geht.
Die Verteidigung von dessen Kontrahenten, Alexander L., hatte zwischenzeitlich erneut einen Antrag auf Aussetzung des Haftbefehls gestellt. Doch Vorsitzender Richter Manfred Schmidt wiegelte diesmal ab: Die Kammer werdd den Haftbefehl nicht noch einmal aufheben. Wie es in dem Verfahren weitergeht, wird sich am 1. September zeigen: Um 9 Uhr steht der nächste Verhandlungstag an.