Wegen Einbruchs in Forchheim, Beleidigung und Körperverletzung muss sich ein Mann aus Bamberg vor dem Amtsgericht verantworten.
Weil er in eine Wohnung in Forchheim eingebrochen sein und dabei Beute im Wert über 6000 Euro mitgenommen und zusätzlich eine Bekannte beleidigt und geschlagen haben soll, saß ein 33-jähriger Mann aus
Bamberg vor Gericht. Am zweiten Verhandlungstag standen die angeklagte Körperverletzung und die Beleidigung im Zentrum.
So kurz vor Jahresende sind noch einmal sämtliche Richter des Amtsgerichtes im Einsatz. Es ist schwer, einen Saal für die Verhandlung am Synagogenplatz zu finden. So weicht Strafrichterin Christine Schäl an das benachbarte Landgericht am Wilhelmsplatz aus. Hierhin wird der mit Fußfesseln versehene 33-jährige Angeklagte von zwei Polizeibeamten vorgeführt. Derzeit sitzt er wegen der Tatvorwürfe in Untersuchungshaft.
War ein Schlüssel im Spiel?
Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte zugegeben, einen Teil der gestohlenen Gegenstände im August 2016 an sich gebracht zu haben. Aber nicht alles. Es waren nach Ermittlungen der Kriminalpolizei Bamberg immerhin eine Spiegelreflexkamera mit Objektiven, zwei Smartphones, zwei goldene Ringe, zwei Laptops, eine Sportuhr und 100 Euro Bargeld verschwunden. Auch sei er nicht in die Wohnung eingebrochen, sondern habe für die Eingangstür des Mehrfamilienhauses in Forchheim einen Schlüssel gehabt. Als er an der Wohnungstüre gestanden habe, sei diese nicht verschlossen gewesen.
Ob dies stimmt, soll ein Gutachten des Landeskriminalamtes Bayern entscheiden, das derzeit in München angefertigt und am 11. Januar um 12.45 Uhr beim nächsten Verhandlungstermin erörtert wird. Darin soll geklärt werden, ob das Türschloss zur Wohnung gewaltsam geöffnet wurde. Auch die Staatsanwaltschaft Bamberg hat eine "Hausaufgabe": Sie soll prüfen, ob der Angeklagte auch in anderen Ländern Europas auf der Fahndungsliste steht.
Post aus Rumänien
Ein entsprechender Verdacht keimte bei Strafrichterin Christine Schäl, als kurzfristig ein Schreiben des Appellationsgerichtshofes Alba Iulia aus dem rumänischen Karlsburg auftauchte, in dem von Auslieferung die Rede war. Dieses Dokument wird in den nächsten Tagen durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche übertragen.
Auch nicht viel klarer sieht es im zweiten Tatkomplex aus. Denn für die Körperverletzung und Beleidigung in einer Augustnacht 2016 gibt es bislang nur die Aussage des Opfers, einer 20-jährigen Altenpflegehelferin aus Forchheim. Diese schilderte, wie sie vor einer Spielothek in der Bamberger Straße in Forchheim mit dem Angeklagten aneinandergeraten war. Er habe eine sexuelle Beziehung von ihr gewollt, sie aber nicht von ihm. Der Streit schaukelte sich hoch, es flogen Beleidigungen wie "Schlampe" hin und her. Schließlich spuckten sich beide an.
Faustschlag von der Seite
Als die junge Frau gerade weggehen wollte, traf sie ein Faustschlag von der Seite. "Vielleicht habe ich ihn mit ,Schlag mich doch!' provoziert," so die Zeugin, die strikt von sich wies, betrunken gewesen zu sein, dies aber vom Angeklagten behauptete.
Nun soll bei der Fortsetzung im neuen Jahr ein Augenzeuge vernommen werden, der das Geschehen aus nächster Nähe mitbekommen haben soll. Von ihm ist aber bislang nur der Vorname bekannt - und dass er auf dem Forchheimer Weihnachtsmarkt gearbeitet hat. Für Stirnrunzeln beim Verteidiger Rechtsanwalt Ralf Kämmer (Bamberg) sorgte die Aussage des Opfers, sie sei nicht beim Arzt gewesen, obwohl sie nicht nur eine Beule am Kopf, sondern auch eine Schürfwunde an der Hand vom Sturz auf den Boden davongetragen hatte.
Zum Abschluss des Gerichtsverfahrens werden dann auch eventuelle Vorstrafen und die persönlichen und beruflichen Verhältnisse des Angeklagten zur Sprache kommen.