Wiederholungstäter muss Strafe absitzen

2 Min

Mit nackten Tatsachen, auf dem Smartphone und live, ist eine 14 Jahre alte Schülerin am hellen Nachmittag im Regionalexpress zwischen Würzburg und Schweinfurt konfrontiert worden. Für die Bundespolizei war es eine Straftat mit "rollendem Tatort".

Ein 47-jähriger Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen, der einschlägig vorbestraft ist und unter Bewährung stand, als er kurz nach der Abfahrt im Würzburger Hauptbahnhof die Hose öffnete, ist vom Amtsgericht Würzburg zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden, die er absitzen muss.


Vermeintlich freundlich

Der Mann kam von seiner wöchentlichen Therapiestunde in Würzburg und war auf der
Heimfahrt. Die 14-Jährige erinnerte sich später, dass "ein älterer Herr" sie am Bahnsteig in Würzburg scheinbar höflich vor ihm einsteigen ließ, ihr dann folgte und gegenüber von ihr Platz nahm. Zwischen beiden war ein Tisch, darauf legte der Mann sein Smartphone ab und zwar so, dass die Schülerin gespeicherte nackte Frauen sehen konnte, die er sich anschaute.


Schülerin hat weggeschaut

Kurze Zeit später habe er angefangen, unter dem Tisch an sich zu spielen. Dabei habe er immer wieder versucht, mit der Schülerin Blickkontakt aufzunehmen. Gesagt habe er nichts. Sie habe weggeschaut, sagte die Schülerin später bei der Polizei, aber in der Fensterscheibe gegenüber habe sich alles gespiegelt, was er unterm Tisch machte. Er habe nicht in die Hose gegriffen, sondern alles "ausgepackt" und daran herumhantiert.


Wenig Hilfe bekommen

Die geschockte Schülerin fragte daraufhin eine Frau im Abteil, wo man den Schaffner finde. Sie erzählte, was sie grad mit anschauen musste und fand wenig Hilfe. Die angesprochene Frau empfahl, sich dann "halt wo anders" hinzusetzen. In Münnerstadt war der Mann ausgestiegen und hatte sich auf dem Bahnsteig erst mal eine Zigarette angezündet. Das Gesicht werde sie, so die Schülerin bei einer Vernehmung, nicht vergessen.
Tatsächlich hat sie den Mann später aus einer Lichtbild-Sammlung einschlägiger Täter sofort erkannt, und Freundinnen berichteten, dass sie von einem Mann, auf den die Beschreibung zutrifft, schon wiederholt am Bahnhof und an Haltestellen mit heruntergezogenen Hosen belästigt wurden.


Länger schon in Therapie

Das Geständnis des Angeklagten ersparte der Schülerin später die Aussage vor Gericht. Das wurde ihm bei der Strafzumessung angerechnet, aber das war´s dann schon. Warum er, unmittelbar nach einer Gesprächseinheit mit seinem Therapeuten, gemacht hat, was man ihm dort abgewöhnen will, war die Frage, die den Richter Thomas Behl beschäftigte. Der Angeklagte vermutete, dass dort wieder alles aus der Vergangenheit "aufgewühlt" worden sei und innere Spannungen baue er anders ab als die anderen. Seit Monaten besuche er regelmäßig die wöchentliche Therapie in Würzburg, er habe keinen Termin versäumt und gehe davon aus, dass nach Abschluss der Behandlung nichts mehr passiert. Im übrigen, so der Angeklagte, habe er das Mädchen im Zug nicht für 14 Jahre, sondern für älter gehalten. Dazu der Richter: Auch für eine erwachsene Frau wäre es kein schöner Anblick gewesen.


Bewährung verwirkt

Zuletzt hatte das Amtsgericht Bad Kissingen den Mann wegen drei Fällen von exhibitionistischen Handlungen vor minderjährigen Mädchen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Chance habe er, so jetzt das Amtsgericht Würzburg, allerdings nicht genutzt, daher komme eine erneute Bewährung nicht in Frage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.