Das Bayerische Umweltministerium hat die allgemeine Stallpflicht gelockert. Märkte sind wieder erlaubt und bald liegen wieder Freilandeier im Regal.
Das Bayerische Umweltministerium hat die allgemeine Stallpflicht gelockert. Ab sofort gibt es nach Informationen des Ministeriums nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Eier können jetzt wieder als Freilandeier vermarktet werden, Ausstellungen und Märkte dürfen wieder stattfinden. Grund für die Lockerung: Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern sei in den vergangenen Wochen rückläufig.
"Das konsequente Handeln der Veterinärbehörden und die Vernunft der Geflügelhalter haben ein großflächiges Übergreifen der Geflügelpest auf Nutztierbestände in Bayern verhindert", so die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf. In den vergangenen Monaten sind deutschlandweit über 1000 infizierte Wildvögel und über 80 erkrankte Hausgeflügel bestätigt worden. In Bayern gab es Nachweise bei neun Nutzgeflügel und 120 Wildvögeln.