Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus
Absurd genug, dass am vergangenen Testspiel-Wochenende im Fußballkreis Rhön (und natürlich nicht nur da) die Fans nur unter 2G-Plus-Bedingungen zuschauen durften. Ins Sportheim durften die Zuschauerinnen und Zuschauer mit 2G.
Umso erfreulicher, dass ab diesem Donnerstag, 17. Februar, im Freistaat für alle Spieler*innen sowie Schiedsrichter*innen und Trainer*innen die 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) statt der 2G-Regelung gilt. Für Zuschauer gilt bei einer zugelassenen Auslastung von 50 Prozent des Sportgeländes 2G statt 2G-plus. Für minderjährige Schüler*innen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, fallen alle Zugangsbeschränkungen.
Das hat die Bayerische Staatsregierung nach ihrer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag bekanntgegeben. "Es hat sich trotz verständlicher Ungeduld vielerorts einmal mehr bewährt, die Gespräche über weitreichende Lockerungen für unsere Fußballerinnen und Fußballer auf Arbeitsebene und ganz bewusst auch abseits der Öffentlichkeit mit den zuständigen Ministerien bis hin zum Ministerpräsidenten zu führen", sagt BFV-Präsident Rainer Koch.
Hoffnung besteht, ab 20. März ohne jegliche Einschränkungen auszukommen. "Bei aller Freude über den aktuellen Beschluss werden wir uns aber auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Umsetzung der Maßnahmen praxistauglich sind. Denn nach wie vor stehen die Vereine etwa bei der Kontrolle von 3G vor großen Herausforderungen. Aber auch hier gibt es Vorschläge, die auf dem Tisch liegen und sich in anderen Bundesländern bewährt haben", sagt BFV-Funktionär Robert Schraudner.
So gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg, Hessen und auch in Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem jeder Verein und die Schiedsrichter*innen für sich eigenständig die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen rechtssicher bestätigen können. Einen entsprechenden Antrag zur Einführung dieses Formulars hat der Bayerische Fußball-Verband über den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.