Der Bad Kissinger Amtsgerichtsdirektor Reinhard Oberndorfer feiert seinen 65. Geburtstag und geht kurz danach in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit. Was er bedauerte und was ihn wirklich ärgert
Am heutigen Samstag, 22. Januar, feiert Amtsgerichtsdirektor Reinhard Oberndorfer seinen 65. Geburtstag und am kommenden Montag ist sein letzter Arbeitstag: Nach 36 Jahren im Staatsdienst geht der gebürtige Oberpfälzer in die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit. "Die letzten Jahre als Behördenleiter in Bad Kissingen haben mir am besten gefallen." Seine offizielle Verabschiedung wird es wohl erst im Mai sein, sobald sich der wegen mehrmonatiger Besetzungssperre frühestens zum 1. April zu erwartende Amtsnachfolger etwas eingearbeitet hat.
Eigentlich wollte der Gymnasiast Naturwissenschaftler werden. Noch heute hat er ein Wissenschaftsmagazin abonniert. Doch während der RAF-Terroristenprozesse in dem speziell hierfür gebauten Stammheimer Gerichtsgebäude wurde ihm die Bedeutung gesetzlicher Regeln und Vorschriften bewusst. "Ich spürte eine mich beunruhigende Tendenz zu einem Sondergericht, das nach unserer Verfassung verboten ist." Diese Erfahrung gab bei dem damals 20-Jährigen den Ausschlag, Jura zu studieren.
Nach dem zweiten Staatsexamen stand dem Juristen die Welt offen. Nur durch Zufall kam er in den Staatsdienst. "Man bot mir eine Stelle am Landgericht Schweinfurt an." Nach Jahren als Staatsanwalt und Jugendrichter in Hammelburg (1990 - 1993) sowie weiteren zehn Jahren in Schweinfurt, wo Oberndorfer noch immer wohnt, wechselte er 2003 ans Oberlandesgericht Bamberg, bis ihm im Juni 2017 die Leitung des Bad Kissinger Amtsgerichts übertragen wurde. "Nach über 13 Jahren im Bamberger Zivilsenat war es Zeit, mal etwas anderes zu machen."
In seinen Verhandlungen ließ sich Oberndorfer niemals von Gefühlen aufgrund seiner Aktenkenntnis leiten. "Entscheidungen aus dem Bauchgefühl sind immer problematisch". Eine Diskrepanz zwischen Aktenlage und dem Ergebnis der Hauptverhandlung käme außerdem recht selten vor, zumal im Bad Kissinger Amtsgericht ohnehin nur leichtere Fälle wie etwa Rauschgiftdelikte ohne Schädigungsabsicht verhandelt werden. "Die Urteile bewegen sich deshalb eher im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens."
So fiel es ihm als Richter relativ leicht, in seinen Verhandlungen einem Angeklagten immer objektiv und freundlich gegenüber zu treten. Anders war es bei Sexualdelikten. "Besonders bei Missbrauch von Kindern war es für mich schon schwieriger, entspannt zu bleiben." Es habe in seiner Praxis "emotional anstrengende Verfahren" gegeben, "die mir den Schlaf verdorben haben".
Trotz Gefühlen Gesetz richtig anwenden
Allerdings gäbe es auch Fälle, die man nicht überbewerten sollte, meint der Jurist, wie etwa bei einvernehmlichen Handlungen zwischen einer fast 14-Jährigen und einem 19-Jährigen. Manches Mal habe ihm der Angeklagte sogar leid getan. "Wenn jemand durch eine unglückliche Fügung straffällig wurde, dann bedauere ich dies." Ein solcher Gesichtspunkt fließt aber in die Strafzumessungserwägung ein, betont Oberndorfer, und ist in der Urteilsbegründung nachzulesen. "Die Leitlinie muss immer sein, das Gesetz richtig anzuwenden." Er erinnert an den Fall des Bad Bockleter Pfarrers, "den ich persönlich für einen durchaus ehrenwerten Menschen halte". Doch auch in diesem Fall durfte er sich nicht von Gefühlen leiten lassen.
Hat die Zahl der Sexualdelikte mit Kindern in vergangenen Jahren zugenommen? Oberndorfer will trotz einer hohen Dunkelziffer nicht zustimmen. Vielmehr sei die Öffentlichkeit stärker sensibilisiert, weshalb es in jüngerer Zeit vermehrt zu Anzeigen kommt. Doch sieht der Jurist auch eine Gefahr bei diesem "sehr emotionalen Thema" und warnt vor juristischer Übertreibung: "Das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder enthält einige Regelungen, die ich für sehr problematisch halte."