Der Bauausschuss sprach sich für einen von Behindertenbeauftragtem Bernhard Schlereth geforderten Minimalkonsens aus. Nur die Altstadtgassen bekommen keine Leitlinien.
Im April hatte der Bauausschuss beschlossen, das Blinden- und Sehbehindertenleitsystem aus der Planung "Neue Altstadt Fußgängerzone" herauszunehmen. Am gestrigen Mittwoch machten die Stadträte einen Teil-Rückzieher. In der Oberen und Unteren Marktstraße, dem Marktplatz sowie auf einem Teil der Brunnengasse soll es ein solches Leitsystem geben.
Die Regierung von Unterfranken hat die Stadt wissen lassen, dass dieses Leitsystem ein wichtiger Bestandteil des Projekt-Wettbewerbs gewesen sei. Außerdem habe der Stadtrat in dem Aktionsplan "Bayern barrierefrei" dem Leitsystem zugestimmt. Es sollte aus Sicht der Regierung umgesetzt werden.
Teil des Zuwendungsantrags Unter anderem schlug die Förderstelle der Regierung vor, die Leitlinien so zu verlagern, dass sie für die Gastronomie und die Warenpräsentation der Geschäfte weniger störend sind. Ausdrücklich wies die Regierung auch darauf hin, dass die Stellungnahme des Behindertenbeauftragten Teil des Zuwendungsantrages ist.
Der Behindertenbeauftragte der Stadt, Bernhard Schlereth (CSU), konnte bei der Sitzung im April nicht dabei sein. Um so mehr zeigte er sich in einem Schreiben an die Stadt verwundert, dass das Leitsystem gestrichen werden sollte. Ihm sei es unmöglich, sein Einverständnis zu diesem Beschluss zu erteilen.
Schlereth, der an der gestrigen Sitzung ebenfalls nicht teilnehmen konnte, hat in seinem Schreiben an die Stadt einen Minimalkonsens vorgeschlagen. Demnach sollten sich die Blinden- und Sehbehindertenleitlinien mindestens auf die bereits genannten Straßen erstrecken: Obere und Untere Marktstraße, Marktplatz sowie Brunnengasse zwischen Marktstraße und Spargasse.
Platz für Gastronomie und Waren Diesem Minimalkonsens stimmte der Bauausschuss zu, nachdem Christine Schwind von der Stadtplanung noch Details vorgestellt hatte. So sollen die Leitlinien entgegen früherer Planungen durchgehend in die Straßenmitte verlegt werden, damit genügend Freifläche für Warenpräsentation und Bestuhlung entsteht. Auch auf dem Marktplatz wird die Leitlinie so verlegt, dass genügend Raum für Gastronomie und Einzelhandel bleibt. Wie Christine Schwind auf Anfrage von Klaus Bollwein (CSU) betonte, werden die Geschäfte und die Gastronomie be triebe flächenmäßig so viel Platz bekommen, wie bisher genehmigt.
In den engen Altstadtgassen ist nach Auffassung der Verwaltung kein Leitsystem nötig. Dort könnten sich Blinde und Sehbehinderte auch akustisch orientieren.
Bernhard Schlereth hatte in seinem Schreiben auch darauf hingewiesen, dass eine Fußgängerzonen-Planung ohne Leitlinien gegen geltendes Gesetz verstoße. Das sieht das Bauamt nicht ganz so. Die entsprechenden Vorschriften seien zwar im Dezember 2014 veröffentlicht, in Bayern aber noch nicht eingeführt worden.