Mit Aufschriften wie dieser auf Autos und Plakaten in den Scheiben machten in Unterfranken Gegner von Corona-Maßnahmen im Januar bei einer Blockade auf der A 7 auf sich aufmerksam. Foto: Archiv/Steffen Standke
Bei einer Demo auf der A 7 bei Schweinfurt machten im Januar Gegner von Corona-Maßnahmen auf sich aufmerksam. Eine Autofahrerin wirft der Polizei nun Schikane vor.
Anke W. ist sauer: "Niemals mehr werde ich mein Auto für eine Polizeikontrolle öffnen", schreibt sie in einem Beschwerdebrief an die Redaktion. Wie sie Ende Januar bei einer Kontrolle von einem unterfränkischen Polizisten behandelt worden sei, sei für die Wahl-Flensburgerin und ihre 80-jährige Mutter "so schockierend" gewesen, "dass wir beide noch heute Albträume haben". Jetzt hat sie den Beamten angezeigt. Was war geschehen?
Anke W. schildert den Sachverhalt gegenüber der Redaktion wie folgt: Es ist er 22. Januar 2021. Sie will mit ihrer Mutter von Würzburg nach Hammelburg fahren. Auf der A 7 wird sie kontrolliert, darf aber nach einem Blick in die Papiere weiterfahren.
Anke W. wird angehalten: Polizist habe sie "schikaniert"
Kurz darauf fordert sie ein Polizeibus bei Wasserlosen (Lkr. Schweinfurt) erneut zum Anhalten auf. Diesmal, führt Anke W. in ihrem Brief fort, sei sie an einen groben Beamten geraten. Er habe ihren Hinweis auf die Corona-Abstandsregeln ignoriert, sie weggeschubst, als sie ins Auto zurückwollte, und ihr den Schlüssel entrissen. Die Polizei habe ihr zu Unrecht unterstellt, an einer Demonstration teilzunehmen, die andere gefährde.
"Meine 80-jährige Mutter und ich saßen knapp zwei Stunden bei drei Grad Außentemperatur im Auto fest." Erst gegen 18 Uhr hätten sie weiterfahren dürfen.
Die Demonstration war von Gegnern der Corona-Maßnahmen geplant worden. Im Internet hatten sie sich als "pandemiegeplagtes Volk" verabredet, um die Autobahn "von der dänischen bis zur österreichischen Grenze" langsam fahrend zu blockieren. Das Polizeipräsidium Unterfranken reagierte darauf mit der Ankündigung, man werde "gerade Aktionen auf der Autobahn die mit einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden sind, konsequent ahnden".
Protestplakate hinter der Scheibe
Konfrontiert mit den Vorwürfen sagt Andy Laacke, Sprecher des Polizeipräsidiums, dass Demoteilnehmer durch langsames Fahren auf der Autobahn, Aufschriften auf den Fahrzeugen und Protestplakaten an den Fenstern aufgefallen seien. Wer den Teilnehmern der Aktion "Deutschlandwette" zugeordnet werden konnte, sei kontrolliert worden. "Die meisten zeigten sich einsichtig, nahmen nach Aufforderung die Kundgebungsmittel aus den Scheiben und verließen die Autobahn", so Laacke.
Anke W., ein Paradebeispiel der meisten "Querdenker". Wobei diese Personengruppe meines Erachtens besser "Nicht-" oder "Kaumdenker" genannt werden sollte.
Sie verstoßen gegen Regeln, machen die Situation noch schlimmer, verstoßen gegen weitere Gesetze und fühlen sich dann noch als Opfer. So wie ein kleines uneinsichtiges Kind, was nicht an den Herd darf, losheult und dann vor Wut die Eltern beschimpft oder Sachen herunterschmeißt.
Dazu kommt noch das Verbreiten von *A*lternativen *F*akten in *D*eutschland.
Um unser Land wäre es ohne diese "Querdenker" besser bestellt. Nicht nur zu Corona-Zeiten.
fsdfsdfd2
Zwar ist es idiotisch, auf diese Weise zu protestieren, aber es stellen sich dennoch beim Lesen unweigerlich folgende Fragen: - Welche Mindestgeschwindigkeit (nicht geringste bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) gilt laut StVO auf deutschen Autobahnen? - Wenn das Überholen problemlos möglich ist, beispielsweise weil sich um eine Autobahn handelt, werden dann andere durch das Langsamfahren unnötig behindert? - Welche Rechtsgrundlage verbietet das Anbringen von Schriftzügen/Aufklebern/Plakaten usw am Fahrzeug?
Ebinger
Die Paragrafen 1 und 23 StVO fallen mir da ein.
Ebinger
"...mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." steht im Paragraf 1 StVO z. B.
fsdfsdfd2
Ja, daher ja meine Frage: Wenn niemand "behindert" oder "belästigt" wird, beispielsweise weil er einfach überholen kann, wo ist dann der Verstoß?
Anke W., ein Paradebeispiel der meisten "Querdenker".
Wobei diese Personengruppe meines Erachtens besser "Nicht-" oder "Kaumdenker" genannt werden sollte.
Sie verstoßen gegen Regeln, machen die Situation noch schlimmer, verstoßen gegen weitere Gesetze und fühlen sich dann noch als Opfer.
So wie ein kleines uneinsichtiges Kind, was nicht an den Herd darf, losheult und dann vor Wut die Eltern beschimpft oder Sachen herunterschmeißt.
Dazu kommt noch das Verbreiten von *A*lternativen *F*akten in *D*eutschland.
Um unser Land wäre es ohne diese "Querdenker" besser bestellt. Nicht nur zu Corona-Zeiten.
Zwar ist es idiotisch, auf diese Weise zu protestieren, aber es stellen sich dennoch beim Lesen unweigerlich folgende Fragen:
- Welche Mindestgeschwindigkeit (nicht geringste bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) gilt laut StVO auf deutschen Autobahnen?
- Wenn das Überholen problemlos möglich ist, beispielsweise weil sich um eine Autobahn handelt, werden dann andere durch das Langsamfahren unnötig behindert?
- Welche Rechtsgrundlage verbietet das Anbringen von Schriftzügen/Aufklebern/Plakaten usw am Fahrzeug?
Die Paragrafen 1 und 23 StVO fallen mir da ein.
"...mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." steht im Paragraf 1 StVO z. B.
Ja, daher ja meine Frage: Wenn niemand "behindert" oder "belästigt" wird, beispielsweise weil er einfach überholen kann, wo ist dann der Verstoß?