Die Stiftung Wannigsmühle will den im letzten Jahr abgebrannten Gebäudeteil neu errichten. Der Neubau eines kleinen Verwaltungsgebäudes ist erst einmal zurückgestellt.
Nach dem verheerenden Brand im Katzenhaus des Tierheims Wannigsmühle im Sommer letzten Jahres kommt sehen die Verantwortlichen der Stiftung Wannigsmühle endlich Licht am Ende des Tunnels. Jetzt haben sie den Bauantrag für den Neubau des Katzenhauses eingereicht, dem die Mitglieder des Münnerstädter Bauausschusses einstimmig das Einvernehmen erteilten. Das Gebäude wird den Katzen gewidmet, die bei der Katastrophe ihr Leben verloren.
Katzenleiter für die Freigänger
Das alte Katzenhaus, dessen Erdgeschoss noch erhalten ist, soll zunächst abgerissen werden. Anschließend wird an gleicher Stelle der Neubau mit einer Länge von knapp 17 Meter und einer Breite von knapp 14 Meter errichtet. Geplant ist ein Flachdach. Im Erdgeschoss entstehen drei Räume für die Katzen und ein Bereich für den Freigang. Im Obergeschoss sind fünf Räume und zwei abgetrennte Wintergärten für Katzen geplant. Zwei Räume sind für Quarantänefälle vorgesehen. Für die Freigänger wird eine Katzenleiter errichtet.
Mit dem Neubau soll zeitnah begonnen werden. Das neue Hundehaus, das ohnehin geplant war und mit dem Brand nichts zu tun hat, ist weitgehend fertig. Der Bauantrag zum Katzenhaus sieht noch den Abbruch des Hundezwingers im Eingangsbereich des Tierheims und den Neubau eines kleinen Verwaltungsgebäudes vor. "Das ist uns zu teuer", sagt die Leiterin des Tierheims Wannigsmühle, Ursula Boehm auf Nachfrage unserer Zeitung. Im Moment konzentriert sich das Team auf den zweiten Bauabschnitt, das Katzenhaus. Der Neubau eines kleinen Verwaltungsgebäudes werde höchstens ein dritter Bauabschnitt sein.
Bei der Bauausschuss-Sitzung, die 2. Bürgermeister Andreas Trägner (Freie Wähler) leitete, lagen mehrere Bauanträge für Vorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Münnerstadt vor. So beispielsweise beim geplanten Abriss eines stark einsturzgefährdeten Nebengebäudes in der Riemenschneiderstraße. Aus dem Büro des Sanierungsbeauftragten der Stadt Münnerstadt, Alexander Albert, hieß es dazu, dass das Gebäude derart geschädigt sei, dass der Erhalt nicht mehr möglich und gegen einen Abriss nichts einzuwenden ist. Einhellig stimmte das Gremium dem Antrag zu und erteilte die notwendige sanierungsrechtliche Genehmigung.
Ein Dauerbrenner in der Altstadt - Kunststofffenster - kam bei einem weiteren Bauantrag in der Veit-Stoß-Straße 2 zum Tragen. Das Einzeldenkmal (früher Münnerstädter Zeitung) verfügt im Erdgeschoss über ein nicht unterteiltes Schaufenster aus Einzelverglasung. Bei der Sanierung soll das Fenster nun mehrfach unterteilt werden, so dass stehende Formate (Hochformate) entstehen, was dann auch der Altstadtsatzung entspricht. Vorgesehen sind Kunststofffenster, obwohl die Gestaltungssatzung Holzfenster priorisiert. Allerdings finden sich in der Nachbarschaft mehrere Kunststofffenster, die nach Einzelfallentscheidungen des Bauausschusses eingebaut werden durften. Der Sanierungsbeauftragte Alexander Albert äußerte sich sehr positiv über die geplante Unterteilung des Schaufensters. Die Verwendung von Kunststofffensterprofilen sei denkbar, sofern es sich um so genannte Altbauprofile handelt, welche die Proportion und Anmutung von handwerklich gefertigten Holzfensterprofilen nachempfinden. So wurde es dann auch vom Gremium beschlossen.
Befreiungen ausgesprochen
Die gleiche Aussage traf der Sanierungsbeauftragte beim geplanten Umbau eines rückwärtigen Gebäudes in der Riemenschneiderstraße zu Wohnzwecken, das nur bedingt vom öffentlichen Raum aus einsehbar ist. Mehrfach wird bei dem Vorhaben die Gestaltungssatzung tangiert, allerdings wiegen für Alexander Albert die Zweckmäßigkeit und das gesamte Erscheinungsbild, das der Satzung entspricht, schwerer. Das Gremium sprach sich für das Vorhaben aus und erteilte die notwendigen Befreiungen von der Gestaltungssatzung.
Auch bei den weiteren Bauanträgen sahen die Kommunalpolitiker keine Probleme. Einverstanden war das Gremium bei einer geplanten Terrassenüberdachung in Windheim, beim Neubau eines Einfamilienhauses in Seubrigshausen, bei der Änderung eines Scheunendaches mit Abriss von zwei Nebengebäuden in Wermerichshausen und beim Neubau eines Nebengebäudes am Münnerstädter Schindberg. Einer formlosen Bauvoranfrage über die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Windheim stellte das Gremium das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht, wenn ein entsprechender Bauantrag gestellt wird.