Neues Aufmaß für alle Gebäude in Münnerstadt

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Alle 3058 Gebäude in Münnerstadt sind jetzt bezüglich der Beitragspflicht für Wasser und Abwasser neu aufgemessen worden. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung muss die Stadt alle Möglichkeiten der Einnahmen ausschöpfen. Thomas Malz
Alle 3058 Gebäude in Münnerstadt sind jetzt bezüglich der Beitragspflicht für Wasser und Abwasser neu aufgemessen worden. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung muss die Stadt alle Möglichkeiten der Einnahmen ausschöpfen. Thomas Malz

Alle 3058 Gebäude im Münnerstädter Stadtgebiet sind neu aufgemessen worden. Die Stadt muss die Ausnutzung aller Einnahmemöglichkeiten nachweisen.

Um es gleich vorwegzunehmen: Die meisten Hauseigentümer werden wohl keine unangenehme Post mit der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung bekommen, einige aber schon. Nachdem bereits in einer Bürgerversammlungen in Reichenbach über das neue Gebäudeaufmaß informiert wurde, finden am Mittwoch und Donnerstag weitere in Großwenkheim und Münnerstadt statt. In der nächsten Woche dann gibt es verschiedene Termine, an denen die Bürger Fragen an die Mitarbeiter des beauftragten Büros Heinrich Schulte stellen können. Diese sind den Eigentümern in einem Schreiben zugegangen und sind auch im Internet unterwww.muennerstadt.de aufgelistet.

Alle zehn bis 15 Jahre wird ohnehin ein neues Gebäudeaufmaß erstellt, sagt der geschäftsleitende Beamte Stefan Bierdimpfl. "Für alle 3058 Gebäude", fügt Bürgermeister Helmut Blank (CSU) hinzu. Das sei ein übliches Verfahren. Jetzt, so Stefan Bierdimpfl, sei das Gebäudeaufmaß vor allem wegen der Haushaltskonsolidierung erfolgt. Darin hat sich die Stadt verpflichtet, bei den Ausgaben zu sparen, aber auch alle Möglichkeiten der Einnahmen voll auszuschöpfen. Das muss die Kommune gegenüber der Regierung von Unterfranken nachweisen, um auch weiterhin in den Genuss von Stabilisierungshilfe zu kommen. Die Einnahmemöglichkeiten kann die Stadt aber nur dann ausnutzen, wenn sie weiß, wer möglicherweise noch Gebühren für Kanal und Wasser nachzahlen muss, weil es Veränderungen an den Gebäuden gegeben hat. Genau dafür sind diese nun aufgemessen worden.

In Münnerstadt ist das Ganze ein wenig kompliziert. Zwar hat es im Jahr 1997 einen Bürgerentscheid gegeben, Investitionen in Wasser und Abwasser nur noch über Gebühren und nicht über Beiträge zu refinanzieren, das bezieht sich allerdings nur auf Investitionen ab 1997. Gerade auch in den 1960er und 70er Jahren sind hohe Investitionen getätigt worden, die noch immer relevant sind. Beiträge werden normalerweise nur einmal entrichtet und damit ist die Angelegenheit eigentlich erledigt. Aber es gibt Ausnahmen, erläutern Stefan Bierdimpfl und Bauamtsleiter Simon Glückert.

Ein klassischer Fall: Der Ausbau eines Dachgeschosses. Für das betreffende Gebäude ist vor geraumer Zeit die Geschossfläche ermittel worden und der Eigentümer hat dementsprechend Beiträge bezahlt. Wird dann weiter ausgebaut, erhöht sich die Geschossfläche und der Eigentümer müsste eigentlich Beiträge nachzahlen. Das Problem: Die Kommune bekommt das oft gar nicht mit. "Ein Dachgeschossausbau ist nicht bauantragspflichtig", erklärt Simon Glückert. Das gilt jedenfalls so lange, wie sich äußerlich nichts ändert. Aber: "Abgaberechtlich besteht die Verpflichtung einer Mitteilung an die Stadt", erinnert Stefan Bierdimpfl. Weil viele dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird in unregelmäßigen Abständen nachgeprüft. Einerseits muss die Stadt das nachweisen, andererseits findet es Bürgermeister Helmut Blank auch durchaus gerecht. "Nach dem Gleichheitsgrundsatz sollen alle auch gleich belastet werden."

Wer sein Dachgeschoss ausgebaut und das nicht gemeldet hat, muss übrigens nicht mit Sanktionen rechnen. Nachzahlen müssen die Betroffenen aber schon. Das gilt möglicherweise auch bei Neubauten. In Münnerstadt wird davon ausgegangen, dass die Geschossfläche eines Neubaus 25 Prozent der Grundstücksfläche beträgt. Bei einem 800 Quadratmeer großen Grundstück wären das 200 Quadratmeter Geschossfläche. Wird die Geschossfläche größer, dann wären ebenfalls nachträglich Beiträge zu zahlen, für alles, was über die 200 Quadratmeter hinausgeht.

Bei der jüngsten Stadtratssitzung hatte sich während der Bürgerfragestunde der frühere Bauamtsleiter Wilhelm Schmitt moniert, dass er laut seines Bescheids plötzlich ein Geschoss mehr habe. Gegenüber unserer Zeitung forderte er alle auf, ihre Bescheide genau zu überprüfen. Bei Unklarheiten sollten die Betroffenen die angebotenen Termine nutzen, sagt Bürgermeister Helmut Blank dazu.