Die Carl-von-Heß'sche-Sozialstiftung darf ihre Hinweisschilder am Betreuten Wohnen nicht aufstellen. Auch die Werbung eines Tattoo-Studios passt nicht.
Hart geblieben ist der Münnerstädter Stadtrat bei seiner jüngsten Sitzung, als es um Bauantrage ging, die Gestaltungssatzung (Altstadtsatzung) tangieren. Bei zwei Gegenstimmen beschloss das Gremium, der Carl-von-Heß'schen-Sozialstiftung keine Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von zwei Standpylonen (Hinweisschilder) am Neubau des Betreuten Wohnens auszusprechen.
Das Thema hatte bereits bei der Sitzung zuvor auf der Tagesordnung gestanden. Die Stiftung beantragt, an der neu entstanden Zufahrt zum Betreuten Wohnen, an der Straße Am dicken Turm, einen 3,15 Meter hohen und 80 Zentimeter breiten Werbepylon mit dem Hinweis auf das Juliusspital aufzustellen. Im Innenbereich soll ein ähnliches Schild aufgestellt werden, allerdings lediglich 1,75 Meter hoch. Das Büro des städtischen Sanierungsbeauftragten hatte jedoch auf die Altstadtsatzung verwiesen und Schilder vorgeschlagen, die zwei Meter hoch sind und 70 Zentimeter breit. Damals verständigten sich die Stadträte darauf, das Thema erst einmal zu verschieben und das Gespräch mit der Carl-von-Heß'schen-Sozialstiftung zu suchen. Die Verwaltung informierte Vorstand Marco Schäfer über das Problem.
In einem Schreiben hat der Vorstand dann die Notwendigkeit der Pylone unterstrichen. Er verweist darauf, dass es nun zwei Zufahrten zum Gebäude gibt. Die zweite enthält keine frei nutzbaren Parkmöglichkeiten und keinen Zugang zum Gebäude. "Entsprechend der Beschilderung sollte es aus unserer Sicht, den Besuchern klar erkennbar sein, dass die Zufahrt vor dem Gebäude liegt und sie diese nehmen müssen", so Marco Schäfer. Im Gebäude befinden sich zudem neben den Wohneinheiten des Betreuten Wohnens auch eine Arztpraxis, eine Fußpflegepraxis, der Julius Ambulante Pflegedienst und die Julius Fachstelle für pflegende Angehörige. "Alle haben ihre Zugänge über die vor dem Gebäude liegende Einfahrt." Bei einer Verkleinerung des Schildes bzw. ein Einrücken näher zum Gebäude hin, befürchtet Marco Schäfer, dass die Erkennbarkeit von einem Fahrzeug aus nicht mehr gegeben ist. Deshalb bittet er um die Erteilung des Einvernehmens in der gewünschten Größe und hält auch an dem zweiten Schild fest, das weniger hoch sei, weil dort die Besucher bereits ausschließlich zu Fuß unterwegs seien.
In der jüngsten Stadtratssitzung bedauerte Leo Pfenig (fraktionslos), dass die Stiftung nicht bereit sei, einen Kompromiss zu finden. Klaus Schebler (Neue Wege) hingegen konnte die Argumentation von Marco Schäfer nachvollziehen. Sie habe gehört, ein Schild sei bereits aufgestellt, warf Britta Bildhauer (SPD) ein. "Wir leisten uns einen Sanierungsbeauftragten, dass er uns berät", meinte Axel Knauff (SPD). Dann sollte man sich auch an dessen Einschätzungen halten. Nachdem Michael Kastl (CSU) seine Ablehnung des Antrags unter diesen Umständen signalisiert hatte, erklärte auch Bürgermeister Helmut Blank, dass er nicht einverstanden sei, vor allem wenn ein Schild bereits stehe. Außer Klaus Schebler und Fabian Nöth (Neue Wege) verweigerten die Stadträte das gemeindliche Einvernehmen.
Das besagte Hinweisschild auf dem Gelände ist tatsächlich bereits aufgestellt worden. Es ist allerdings vom öffentlichen Raum kaum einsehbar und entspricht in der Höhe der Gestaltungssatzung. Es ist zehn Zentimeter breiter als vom Sanierungsbeauftragten vorgeschlagen. Das größere der beiden Schilder steht noch nicht.
"Ich hatte nicht damit gerechnet, dass wir das Schild nicht setzen können", sagt Vorstand Marco Schäfer gegenüber unserer Zeitung. Er und sein Stellvertreter Martin Pfeuffer waren bereits über die Entscheidung des Stadtrats informiert worden. "Wir werden nun erst einmal intern besprechen wie es weiter geht", sagt Martin Pfeuffer.
Noch einmal kam die Gestaltungssatzung zur Sprache. Dabei ging es um die Nutzungsänderung einer früheren Bankfiliale am Marktplatz in ein Tattoo-Studio. "Die beantragte, bereits vorhandene aufgeklebte Werbeanlage auf dem Schaufenster, entspricht nicht der städtischen Gestaltungssatzung", hieß es in der Beschlussvorlage. Die Stellungnahme des Sanierungsbeauftragten: "Laut den Vorgaben der Gestaltungssatzung sind aufgeklebte Werbeanlagen auf Schaufenstern (...) unzulässig. Da es sich hier um eine prägnante Stelle am Marktplatz handelt, wird eine Befreiung von der Gestaltungssatzung nicht empfohlen", heißt es in der Stellungnahme. So sahen es auch die Stadträte. Sie erteilten der Nutzungsänderung das Einvernehmen, die Werbeanlage wurde abgelehnt. Ralf Verholen (Freie Wähler) stimmte dem nicht zu.