Letzte Ruhe auch unter Bäumen möglich

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Urnengräber am Glockenturm im Rannunger Friedhof Foto: Werner Vogel
Urnengräber am Glockenturm im Rannunger Friedhof  Foto: Werner Vogel

Der Gemeinderat Rannungen hat eine neue Friedhofssatzung beschlossen.

Der Gemeinderat Rannungen hat eine neue Friedhofssatzung beschlossen, nach der auch Baumbestattungen möglich sind. Weil ihre letzte Ruhestätte allen Bürgern ein Anliegen ist, nahm sich der Gemeinderat viel Zeit, um die neue Friedhofssatzung zu diskutieren. Während Bürgermeister Fridolin Zehner feststellte, dass sich "die Begräbniskultur auch auf dem Land verändert", stellte 2. Bürgermeister Werner Keller fest, dass genügend freie Grabstellen zur Verfügung stehen würden und sieht das ganze Konzept, auch in Bezug auf die Kapelle, noch nicht ausgereift.
Mit neun zu vier Stimmen wurde die neue Satzung dennoch verabschiedet. Darin wird dem Wunsch nach Baumbestattung Rechnung getragen und eine Fläche an der Kapelle dazu freigegeben. Auch mit der nunmehr möglichen freien Gestaltung bei den Urnengrabanlagen am Glockenturm und beim Leichenhaus kommt die Gemeinde Bürgerwünschen entgegen. Für die neu errichteten fünf Urnenröhren gilt allerdings weiterhin die schon beschlossene Gestaltungsvorschrift. Die Gebühr für Beisetzungen in den Baumbestattungsfeldern wurde, wie bei den Urnenröhrengräbern, auf 250 Euro festgelegt.


Vorkaufsrecht der Gemeinde

Um eine kontinuierliche Entwicklung bei der Bebauung zu gewährleisten, hat der Gemeinderat eine Vorkaufsrechtssatzung beschlossen. Damit sollen Fehler vermieden werden, "die vor 30 Jahren gemacht wurden" und zu vielen brachliegenden Grundstücken in Baugebieten geführt haben, weil mündliche Bauverpflichtungen nicht eingehalten wurden. Ziel ist, dass die Gemeinde vom Verkauf von Privatgrundstücken in Kenntnis gesetzt werden muss und so für eigene Entwicklungsvorhaben ein besonderes Vorkaufrecht geltend machen oder eine vertragliche Bauverpflichtung durchsetzen kann. Die Satzung in festgelegten Sanierungsgebieten sieht eine Bauverpflichtung für Bauherrn innerhalb von vier Jahren vor. Auch eine neue Entwässerungssatzung wurde beschlossen. Sie legt eine Abwassergebühr von 0,16 Euro pro cbm Niederschlagswasser und von 4,34 Euro für Schmutzwasser fest.


Naturverträgliche Variante

Wenn es um den kleinen See in der Waldabteilung am Birkenrain geht, ist man sehr sensibel in Rannungens Bürgerschaft. Weniger die Tatsache, dass die vorgesehene "Entlandung" einen neuen Abfluss mit Mönch und eine teilweise Uferbefestigung vorsieht, und dass sich die Gemeinde mit 3000 Euro an den Kosten beteiligen muss, war Gegenstand zahlreicher Wortmeldungen, sondern die Tatsache, dass die Maßnahme überzogen und über die Köpfe hinweg geplant wurde, sorgte für Ärger im Dorf. Bürgermeister Zehner ("Der kleine See am Birkenrain ist ein Rannunger Kleinod") gab Entwarnung: Statt des vorgeschlagenen mäandernden Abflusses, dem Dutzende von Bäumen zum Opfer gefallen wären, wird nun eine naturverträgliche Variante mit nur geringfügigen Eingriffen in die Natur vorgenommen. So konnte man doch mit 10:2 Stimmen die Maßnahmen absegnen.
Bürgermeister Fridolin Zehner bedauerte in der Fragerunde, dass die geplante Eröffnung der Wandersaison der Allianz Schweinfurter Oberland nicht wie geplant in Rannungen stattfinden kann, weil wegen der Erstkommunion keine Möglichkeiten gesehen wird, ein großes Fest zu organisieren. Gemeinderat Harald Klopf sieht im Zusammenhang mit der umstrittenen Kreisstraße KG 43 durch Rannungen seine Anfrage nicht ausreichend beantwortet und fordert Bürgermeister Zehner auf, nicht nur mit dem Landrat, sondern auch mit dem Umweltausschuss des Kreistages zu sprechen.