Die Gestaltungssatzung regelt, was in der Münnerstädter Altstadt erlaubt ist und was nicht. Bei Fenstern ist Kunststoff nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Die Gestaltungs-satzung für die Münnerstädter Altstadt gibt es seit Jahrzehnten und genauso lange ist sie ein rotes Tuch für viele Münnerstädter, die Stadträte nicht ausgeschlossen. Daran mag es auch liegen, dass in aller Regelmäßigkeit der Sinn und Unsinn der Gestaltungssatzung in Frage gestellt wurde. In der jüngsten Bauausschusssitzung war es wieder einmal soweit. Ausgerechnet Kunststoffbänke vor dem Rathaus waren der Auslöser dafür.
Stadtrat Dieter Petsch (Forum aktiv) hatte in der Sitzung des Bauausschusses nachgefragt, weshalb Kunststoffbänke vor dem Rathaus stehen, wo doch eigentlich in der Altstadt Holz das Material der Wahl wäre. Er sei von Bürgern darauf angesprochen worden, erläuterte Petsch.
Die Frage nach der Wahl des Materials begründete der Umweltreferent Stadtrat Klaus Schebler (Neue Wege). Es handle sich um Bänke, die aus Recycling-Material, also aus Müll, hergestellt würden. Sie seien pflegeleicht und würden dem Bauhof die Streicharbeit ersparen, die bei Holzbänken erforderlich ist. Überall im Stadtgebiet - auch auf Spielplätzen und Friedhöfen - wolle man solche Recycling-Bänke anschaffen.
"Wir haben damit deutlich weniger Arbeit", erklärte Bürgermeister Helmut Blank (CSU) zur Materialwahl. Dieter Petsch verstand zwar die Argumentation, wies aber daraufhin, dass gerade die pflegeleichte Handhabung ein Grund sei, weshalb die Bürger in der Altstadt Kunststofffenster einbauen wollen. Das müsste man dann auch den Hausbesitzern zustehen, fand Petsch. "Sie stoßen damit bei mir offene Türen auf", war Blanks Kommentar.
Er sei gerne bereit, die Altstadtsatzung den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Widerspruch zu dieser Aussage gab es nicht.
Auch auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt Helmut Blank nochmals ausdrücklich diese Aussage. Er signalisierte Gesprächsbereitschaft mit allen Fraktionen, wenn Anpassungen der Altstadtsatzung gewünscht ist. Blank glaubt, dass damit die Investitionstätigkeit in der Altstadt weiter verbessert werden könnte.
Interessant ist dabei, dass die Altstadtsatzung diesbezüglich schon jetzt freizügiger ist, als scheinbar im Stadtrat angenommen. Denn längst gibt sie den Bauherren neuer, nicht Denkmal geschützter Gebäude die Möglichkeit auch Kunststofffenster einzubauen - allerdings nur in enger Absprache mit der Stadt und den zuständigen Behörden. Das geschieht auch zunehmend, wie ein Stadtrundgang deutlich macht.
Ausnahmen vom Holz möglich
Wörtlich heißt es in der Satzung: "Die Fenster sind grundsätzlich aus Holz zu erstellen. Ausnahmsweise kann Kunststoff oder Aluminium zugelassen werden, jedoch muss eine farbliche Abstimmung erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass der Einbau von Kunststoff- oder Aluminiumfenstern nicht aus dem Kommunalen Förderprogramm bezuschusst werden ."
Anders verhält es sich beispielsweise mit nachträglichen Rollo-Einbauten, bei denen die Kästen von außen sichtbar sind. Sie sind nicht erlaubt. Ebenso untersagt die Altstadtsatzung eigentlich Garagentore aus Kunststoff oder Metall, obgleich sie mittlerweile
Es gibt Hintertüren
Aber selbst für diesen Punkt bietet die Satzung eine Hintertüre: "Über Abweichungen von den Vorschriften dieser Satzung entscheidet bei verfahrensfreien Bauvorhaben die
Stadt Münner- stadt nach Art. 63 Abs. 1 und 2 BayBO. Abweichungen können gewährt werden, wenn das Ziel der Satzung, das Stadtbild zu erhalten, nicht beeinträchtigt wird".
Hier ist der Antragsteller dann jeweils abhängig von der Einschätzung des Stadtrates Verstöße können im unangenehmen Fall dazu führen, dass man solche Einbauten wieder zurückbauen muss, was auch schon gefordert wurde.
Schwieriger wird es mit Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Die gibt es in Münnerstadt zahlreich und hier gelten andere Regeln. Es bestimmt bei Sanierungen der Denkmalschutz mit, was möglich ist und was nicht.
So heißt es in der Gestaltungs-Satzung: "Die Bestimmungen des Denkmalschutzes (DSchG) bleiben von dieser Satzung unberührt, d.h.
alle geplanten Maßnahmen innerhalb des Ensembles, an Bau- und Kunstdenkmälern sowie in deren Nähebereich bedürfen der frühzeitigen Abstimmung mit dem Landratsamt Bad Kissingen sowie der Erlaubnis gemäß Denkmalschutzgesetz".
Genaue Abwägung im Einzelfall
Die Stellungnahme des Landratsamtes zu dieser Frage bestätigt dies. Die untere Denkmalschutzbehörde spreche sich für gewöhnlich für die Verwendung von Holzfenstern aus, so die Landkreis-Pressereferentin Lena Pfister. Allerdings stünden die Mitarbeiter auch mit der Stadt Münnerstadt in Kontakt, wodurch man wisse, dass diese hin und wieder von der Einhaltung der Satzung befreit.
Das Landratsamt wäge jeweils nach Einzelfällen (Einzeldenkmal/ Ensemblebereich/ Einsehbarkeit vom öffentlichen Raum) ab.
Letztendlich ist es in der Münnerstädter Altstadt also nicht nur die so oft
geschmähte Gestaltungssatzung, die Grenzen setzt. Es sind vor allem die Vorgaben des überörtlichen Denkmalschutzes; dessen Ziel ist es, historische Bausubstanz zu erhalten. Ob Sitzbänke aus Kunststoff im öffentlichen Raum der Altstadt nun erlaubt sind oder nicht, darüber macht die Gestaltungssatzung übrigens keine Angaben.