Inseln sind keine Lösung

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Hier endet nach der Änderung des Bebauungsplanes das Kurgebiet Süd in Bad Kissingen. Foto: Thomas Mäuser
Hier endet nach der Änderung des Bebauungsplanes das Kurgebiet Süd in Bad Kissingen. Foto: Thomas Mäuser

Die Zahl der Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes blieb überschaubar. Der Bauausschuss wies die Einwände meist einstimmig zurück.

Ein weiteres Mal beschäftigte sich der Bauausschuss mit der Reform des Sondergebietes Kurgebiet. Diesmal ging es um das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Fazit: Die Zahl der Einwender hielt sich in Grenzen, die Einwände wurden meist einstimmig zurückgewiesen.
Große Diskussionen gab es nicht. Wie Bürgermeister Toni Schick (DBK) betonte, hatte sich der Stadtrat mehrtägig, die Verwaltung wochenlang vorbereitet.
Auch in den Fraktionen sei das Thema behandelt worden.
Wie zu erwarten war, wären einige Einwender mit ihren Anwesen auch gerne aus dem Sondergebiet herausgeflogen. Anderen geht die Liberalisierung der Sondergebiets-Satzung nicht weit genug.
Eine Reihe von Einwendern berief sich darauf, dass ihr Haus nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sei. Hier konterte die Stadt mit der Feststellung, dass eine wirtschaftliche Ausnutzung der Liegenschaft auch künftig möglich sei, da nach der Reform 25 Prozent des Anwesens für Dauerwohnen freigegeben sei.
Dieser Prozentsatz ist einem Eigentümer immer noch zu wenig. Zwar begrüße man die planerische Zielsetzung, Dauerwohnen in bestimmtem Rahmen zuzulassen, außerdem liege es im Interesse des Eigentümers, dass der Kurgebietscharakter erhalten bleibt. Dennoch wird gefordert, die zulässige Dauerwohn-Quote von 25 auf 50 Prozent zu erhöhen.
Diesem Ansinnen erteilten Verwaltung und Bauausschuss eine klare Absage. Mit dem Anteil von 25 Prozent trage die Stadt Sorge dafür, "dass keine Überformung des Kurgebietes stattfindet und der Gebietserhaltungsanspruch für das Kurgebiet gewahrt wird."
Die Betreiber eines Hauses im Rosenviertel führten eine Reihe von Gründen gegen einen Verbleib ihres Anwesens im Kurgebiet ins Feld. Unter anderem weisen sie auf den stark frequentierten Eisseeparkplatz und die viel befahrene Rosenstraße hin. Dazu käme Baustellenverkehr.
Ihnen wurde geantwortet, dass sich die Abgrenzung des Kurgebietes nicht nur an dem Aspekt der besonderen Ruhe orientiere, sondern maßgeblich durch die städtebauliche Struktur, die zentrale Lage und die funktionalen Bezüge bestimmt sei. Außerdem wandten sich Bauausschuss und Verwaltung gegen die von einigen Einwendern geforderte Herausnahme von Häusern und Grundstücksteilen, wenn dadurch eine Insellösung entstünde.
Bliebe noch der Bürger, der monierte, dass die 4. Änderung des Bebauungsplans Kurgebiet weiterhin die Belange von Flüchtlingen und Asylbewerbern nicht beachte. Er forderte ein sofortiges, hundertprozentiges Wohnrecht für Asylbewerber und Flüchtlinge, dafür seien auch mehrere Liegenschaften geeignet.

Stadt sorgt für Unterkünfte

Ihm wurde entgegnet, dass sich der grundsätzliche Ausschluss von Dauerwohnen im Kurgebiet nicht gegen Flüchtlinge und Asylbewerber richte, sondern dem Erhalt der besonderen städtebaulichen Eigenart diene. Die Stadt komme ihrer Aufgabe, Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber bereitzustellen, an anderer Stelle im Stadtgebiet nach.
Gemeinsam mit der Öffentlichkeitsbeitiligung fand auch eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Hier gab es so gut wie keine Einwände.

Erweitertes Recht

Dennoch gibt es eine weitere Änderung des Bebauungsplanes. Bisher war Wohnraum-Nutzung, die bei der Einführung des Bebauungsplanes bereits bereits bestand, geschützt. Doch wenn ein Wohngebäude abgerissen worden wäre, wäre dieser Bestandsschutz verloren gegangen. Der Bauausschuss sprach sich dafür aus, dass nicht das Gebäude, sondern das Grundstück das Wohnrecht behält. Das heißt, bei Abriss kann wieder ein Wohnhaus entstehen. Dabei darf die Geschossfläche zehn Prozent über der des Altbaus liegen.