Impfstatus nur teilweise bekannt

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Viele Menschen im Landkreis würde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht betreffen. Denn der Gesundheitssektor ist ein wichtiger Arbeitgeber. Foto: Ellen Mützel/Archiv
Viele Menschen im Landkreis würde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht betreffen. Denn der Gesundheitssektor ist ein wichtiger Arbeitgeber. Foto: Ellen Mützel/Archiv

Jeder sechste sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatz im Landkreis gehört dem Gesundheitssektor an. Nicht alle Betriebe der Branche müssen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter dem Gesundheitsamt melden.

Kommt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern oder kommt sie nicht? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Politiker und die Menschen aus den in Frage kommenden Berufszweigen, sondern ist ein Diskussionsthema in der gesamten Bevölkerung. Wie viele Menschen würde eine solche Impfpflicht im Landkreis Bad Kissingen betreffen? Dessen Infrastruktur ist stark vom Gesundheitswesen geprägt. Und wie viele Menschen sind es, die im Gesundheitssektor arbeiten, aber noch nicht (vollständig) geimpft sind? Gerade die zweite Frage lässt sich nur sehr schwer beantworten, zeigt die Nachfrage beim Landratsamt Bad Kissingen.

Wie viele Menschen aus dieser Gruppe von einer Impfpflicht - sollte sie doch kommen - betroffen sein könnten, dazu sei es schwierig eine Aussage zu treffen, heißt es auf Anfrage beim Landratsamt Bad Kissingen. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht würde sehr viele Bereiche betreffen, so die Pressesprecherin des Landkreises Bad Kissingen, Nathalie Bachmann in einer schriftlichen Stellungnahme. Sie führt die betroffenen Sparten auf: stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Krankenhäuser, Arztpraxen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Unvollständiger Überblick

Allerdings sind ihren Angaben zufolge seit Anfang Januar nur die stationären Pflegeeinrichtungen dazu verpflichtet, das Landratsamt über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu informieren. "Eine Aussage zu den anderen Bereichen oder gar für den kompletten Gesundheitssektor ist uns nicht möglich, weil andere Bereiche nicht dazu verpflichtet sind, uns über den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden zu informieren", so Nathalie Bachmann. Zumindest für die stationären Pflegeeinrichtungen sei möglich, eine Auskunft zum Impfstatus zu geben. Teilweise liege der Anteil der Geimpften in diesen Einrichtungen mit 90 Prozent sehr hoch. Im Schnitt beträgt der Anteil der Geimpften in den stationären Pflegeeinrichtungen des Landkreises zwischen 70 und 80 Prozent.

Die Carl-von-Heß-Sozialstiftung, die im Landkreis mehrere Altenheime betreibt, gehört zu den Unternehmen mit sehr hoher Quote. Den Impfstatus der 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt man mit 98 Prozent an. Dies habe jüngst eine Umfrage unter allen Beschäftigten ergeben, erklärt Stiftungsvorstand Marco Schäfer auf Nachfrage. Damit zeigt sich Schäfer mehr als zufrieden. Kündigungen wegen der möglichen Impfpflicht sind ihm Unternehmen nicht bekannt. Trotz dieser guten Zahlen ist auch Marco Schäfer gespannt darauf, welche Entscheidung für Bayern getroffen wird.

Von den 177 795 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern im Bezirk der Arbeitsagentur Schweinfurt arbeiten 21 257 Frauen und Männer im Gesundheitssektor. Das sind zwölf Prozent. Der Einzugsbereich umfasst die Landkreise Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Haßfurt und Schweinfurt mit der Stadt Schweinfurt.

5700 Beschäftigte im Gesundheitswesen

Im Landkreis Bad Kissingen selbst sind der Arbeitsagentur in allen Branchen 35 350 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gemeldet (Stand Juni 2021). Auf den Gesundheitssektor entfallen davon 16 Prozent. Das sind laut Statistik der Arbeitsagentur 5700 Frauen und Männer. Zum Bereich Gesundheit und Sozialwesen werden alle dort Beschäftigten gezählt, so Tanja Neppe, Pressesprecherin der Arbeitsagentur Schweinfurt, also sowohl Pflegepersonal, als auch die Beschäftigten in Verwaltung, Haustechnik oder Küche.

Sehr zurückhaltend äußert sich die Tanja Neppe auf die Frage, ob die Arbeitsagentur einen Anstieg der Arbeitssuchenden aus dem Gesundheitsbereich registriere und dieser auf eine mögliche Impfpflicht zurückführbar ist. Die Behörde verzeichne seit Jahresbeginn zwar einen Anstieg bei den Arbeitssuchenden aus dieser Branche, bestätigt Tanja Neppe, über die Gründe könne man jedoch keine Aussage treffen. Diese würden von der Arbeitsagentur auch nicht abgefragt. Man könne also nur spekulieren. Außerdem liefen zum Jahreswechsel immer wieder Arbeitsverträge aus, was traditionell zu einem Anstieg führe.