Impfpflicht ab 15. März: Reicht die hohe Impfquote in Krankenhäusern und der Pflege?

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Bis 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen nachweisen, dass sie geimpft (oder genesen) sind. Symbolbild: Feydzhet Shabanov, stock.adobe
Bis 15. März müssen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegewesen nachweisen, dass sie geimpft (oder genesen) sind. Symbolbild: Feydzhet Shabanov, stock.adobe

Mitte März tritt die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen in Kraft. Wegen der vielfach ohnehin schon angespannten Personaldecke werden Versorgungsengpässe befürchtet. Droht das auch im Landkreis?

Bis zum 15. März müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus vorlegen. So will es die im Dezember von der Bundesregierung beschlossene "einrichtungsbezogene Impfpflicht". Wer bislang noch ungeimpft ist, müsste sich also in diesen Tagen zur Impfung entscheiden, wenn bis Mitte März ein Impfschutz durch zwei Impfungen erreicht sein soll.

Zuletzt wurden angesichts der Impfpflicht im Gesundheitssektor Befürchtungen laut, dass es dort in personell ohnehin schon dünn besetzten Bereichen zu Engpässen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten kommen könnte. Wie wahrscheinlich ist das?

Eine Umfrage dieser Redaktion in betroffenen Einrichtungen im und um den Landkreis Bad Kissingen zeigt: Die Impfquote unter den Beschäftigten ist bereits relativ hoch. Zum groben Vergleich, der zur arbeitenden Bevölkerung allerdings nicht komplett passgenau ist: In der Gesamtbevölkerung liegt die Impfquote in der Gruppe der 18- bis 59-Jährigen aktuell bei rund 82 Prozent, wie aus dem Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht.

Über 92 Prozent geimpft oder genesen

Aktuell hätten mehr als 92 Prozent der Beschäftigten einen Impfnachweis erbracht oder würden nach den neuesten Vorgaben als genesen gelten, berichtet Ozan Kuhn. Er ist im Helios St. Elisabeth-Krankenhaus für die Unternehmenskommunikation zuständig. "Wir gehen davon aus, dass sich die Quote in den nächsten sechs Wochen noch erhöhen wird", sagt Kuhn.

"Gesetzlich sind wir dazu verpflichtet, mit Ablauf des 15. März dem Gesundheitsamt die Daten der Personen mitzuteilen, die keinen Nachweis erbracht haben. Die Entscheidung über den Umgang mit diesen Mitarbeitenden nach Eintritt der gesetzlichen Impfpflicht obliegt dann den Gesundheitsämtern."

Bedenken objektiv begegnen

Man habe in den vergangenen Monaten und Tagen eine Vielzahl an Maßnahmen zum Thema Corona-Impfung ergriffen, erklärt Kuhn. "Bereits im vergangenen Jahr gab es für alle Beschäftigten zahlreiche Impfangebote für Erst-, Zweit- und auch Boosterimpfungen. Diese sind ebenso gut angenommen worden wie die aktuellen Termine für 2022."

Man setze zudem durch vielfältige Informationsangebote auf Aufklärung, "um häufig geäußerten Bedenken objektiv zu begegnen und Unentschlossene bei ihrer Impf-Entscheidung zu unterstützen".

Wie geht es zum Stichtag weiter? "Mit Blick auf die insgesamt hohe Impfquote im Helios St. Elisabeth-Krankenhaus Bad Kissingen und der Helios OrthoClinic Hammelburg sind wir zuversichtlich, unsere Patientinnen und Patienten auch ab Mitte März in vollem Umfang und qualitativ hochwertig versorgen zu können", sagt Kuhn.

Hoffnung auf Totimpfstoff

Auch im Leopoldina-Krankenhaus in Schweinfurt ist die Impfquote unter den Beschäftigten hoch. 90 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien geimpft, berichtet Unternehmenssprecher Veit Oertel. "Wir sind zuversichtlich, vor allem durch die Möglichkeiten des Totimpfstoffes noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einer Immunisierung zu überzeugen", erklärt er.

Man berücksichtige mit Blick auf Mitte März alle Optionen. Das konkrete Vorgehen könne man aber erst dann festlegen, "wenn seitens der Behörden klar ist, wie in welchen Fällen zu verfahren sein wird".

Im Bad Kissinger Helios St. Elisabeth-Krankenhaus und dem Schweinfurter Leopoldina-Krankenhaus liegt die Impfquote unter den Beschäftigten bei rund 90 Prozent. Aber nicht nur Krankenhäuser sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die Mitte März in Kraft tritt, betroffen. Wie sieht es in anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens aus?

Margit Schmaus, Kreisgeschäftsführerin des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK), erklärt, dass im Kreisverband Bad Kissingen aktuell nur fünf Prozent der Vollbeschäftigten nicht geimpft oder genesen seien. Darunter befänden sich auch Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikationen und gemäß ärztlicher Empfehlung derzeit (noch) nicht geimpft seien.

Impfpflicht ohne Effekt

"Wir gehen davon aus, dass eine Impfpflicht auch die Unentschlossenen zu einer Impfung motivieren wird", sagt Schmaus. "In diesem Zusammenhang stellen wir aber die Wirkung einer solchen Impfpflicht durchaus in Frage", ergänzt sie. Bei einer Impfquote von 95 Prozent werde diese innerhalb des Kreisverbands keinen Effekt erzielen.

"Vielmehr müsste die Impfquote in der gesamten Gesellschaft signifikant erhöht werden. Schließlich ist das Impfen ein solidarischer Akt und entfaltet seine Wirkung erst im Kollektiv", so Schmaus. Mit Blick auf den 15. März erklärt sie: "Falls es Mitarbeitende tatsächlich auf eine Freistellung ankommen lassen, so werden wir diese Personalstellen kurzfristig mit derzeit laufenden Bewerbungsgesprächen nachbesetzen können."

Auch in den ambulanten und teilstationären Einrichtungen in der Altenhilfe der Caritas liegt die Impfquote bei über 90 Prozent, wie die Vorsitzende des Caritasverbands für den Landkreis Bad Kissingen, Anne Hilpert-Böse, berichtet. "Wir erleben eine große Dynamik in der Geltungsdauer und in der Belegschaft, so dass hier noch Veränderungen im Status bis Mitte März zu erwarten sind."

Sobald ab dem 15. März und nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt gesicherte Daten vorliegen, könne man die Situation bewerten oder tätig werden. "Im schlechtesten Fall könnte es zu erforderlichen Stellenausschreibungen, Ausnahmegenehmigungsanträgen der Beschäftigung, Meldung und Anfrage von Unterstützungspersonal oder Versorgungsklärungen kommen", schildert Hilpert-Böse.

Es kann durchaus eng werden

Beim auch für den Landkreis Bad Kissingen zuständigen Diakonischen Werk Schweinfurt liegt die Impfquote unter den Beschäftigten bei rund 85 Prozent. "Für die Aufrechterhaltung und Versorgung der Menschen, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, werden derzeit Pläne erarbeitet, wie wir den Betreib sicherstellen können", berichtet Diakonie-Leiter Carsten Bräumer.

Dort, wo das nicht gelinge, "werden wir aber auch im Einzelfall Leistungen kündigen müssen oder können hilfesuchende Menschen übergangsweise auch nicht neu aufnehmen". Bräumer verweist hierbei zudem auf den Offenen Brief, in dem im Dezember Wohlfahrtsverbände der Region auf die kommenden Probleme aufmerksam machten.

Bei der Carl von Heß Sozialstiftung sind nach eigenen Angaben aktuell nur zwei Prozent der Beschäftigten nicht geimpft. "Durch eine relativ kleine Zahl von nicht geimpften Mitarbeitern sehen wir hier erstmal keine Probleme", sagt Stiftungsvorstand Marco Schäfer mit Blick auf mögliche Ausfälle.

Ebenfalls von der Impfpflicht betroffen: Einrichtungen wie das Therapiezentrum Dr. Blaßdörfer, das unter anderem Physio- und Ergotherapie anbietet. 90 Prozent der Beschäftigten seien geimpft, berichtet Katja Schneider-Bonfig, Assistentin der Geschäftsführung. Die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt sei gut. Da die konkrete Umsetzung von Seiten des Amts noch nicht vorliege, könne der Bedarf bezüglich der Ausfälle beim Personal noch nicht final abgeschätzt werden.