Das Verwaltungsgericht hat dem Landratsamt zu verstehen gegeben, dass die Baugenehmigung keinen Bestand haben wird. Laut Hammelburger Bürgermeister reicht "eine kleine Anpassung im betrieblichen Ablauf". Mit Kommentar.
Der Bescheid umfasst nur wenige Zeilen, die Begründung dagegen mehr als 20 Seiten: Das Verwaltungsgericht Würzburg hat bereits Anfang Juli den Bau des Bürgerhauses gestoppt. Damit ist das Eilverfahren der Nachbar-Familie Schilling erfolgreich. Bei Sieglinde und Heribert Schilling (beide 84) überwiegt jedoch nicht die Freude über den Erfolg, sondern der Ärger über die Stadt: "Wir wollten, dass die Stadt auf uns zugeht", betont Sieglinde Schilling.
"Niemand hat mit uns gesprochen", fasst Heribert Schilling die Reaktion der Stadt auf die Klage gegen die Baugenehmigung zusammen. Dabei gehe es dem Ehepaar gar nicht um eine Total-Verweigerung: "Wir wollen das Bürgerhaus ja nicht verhindern", betonen sie, obwohl sie befürchten, dass die Kosten angesichts des "Fast-Total-Abrisses" des ehemaligen Kaufhauses bis auf zehn Millionen Euro steigen. Ihr Haupt-Kritikpunkt bleibe der Zugang ins Schillingsgässchen direkt unter ihrem Schlafzimmer. Aber auch die Fenster in Richtung der Wohnungen und die höhere Dach-Traufe kritisieren sie.
CBB-Stadtrat Reimar Glückler hat die Entscheidung des Gerichts in der Sitzung des Ferienausschusses in dieser Woche angesprochen. "Der Bescheid ist bereits Anfang Juli ergangen, aber wir erfahren davon nichts", übte Glückler heftige Kritik. Bürgermeister Armin Warmuth (CSU) gestand dem Stadtrat zu, dass die Information schneller hätte weitergeleitet werden kön nen. CSU-Stadtrat Arnold Eiben spielte die Bedeutung des Bescheids herunter: "Das heißt nur, dass die Baugenehmigung bis zur Entscheidung nicht vollzogen werden kann."
Tatsächlich ging es im Eilverfahren formal lediglich um die Folgen der Klage. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts lautet: "Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller vom 22. Mai 2020 gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24. April ... wird angeordnet." Allerdings heißt es in der Begründung: Die Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache seien nicht offen, "sondern die Klage wird nach summarischer Prüfung vielmehr Erfolg haben". Die Baugenehmigung des Landratsamtes stelle nicht sicher, dass die Nachbarn "vor unzumutbaren Immissionen durch Raucherlärm geschützt sind".
Einfache Lösung möglich?
In der Sitzung des Ferienausschusses deutete Bürgermeister Warmuth eine schnelle Lösung an: "Wir müssen eine kleine Anpassung vornehmen, nicht an den Plänen, sondern im betrieblichen Ablauf", sagt er, und: "Wir gehen davon aus, dass der Baubeginn nicht gefährdet ist." Auf Nachfrage stellte Warmuth jedoch klar, dass sämtliche Vorarbeiten etwa für Ausschreibungen gestoppt wurden: "Wir machen nichts, was den juristischen Vorgaben widerspricht." Dazu, wie es jetzt genau weitergehen soll und wie eine Lösung aussehen könnte, nimmt Warmuth mit Hinweis auf das "schwebende Verfahren" keine Stellung. Nur soviel: "Wir suchen nach Lösungsmöglichkeiten."
"Es hat in vielen Punkten geklappt, aber in einem Punkt muss nachgebessert werden", fasst Thomas Schoenwald, Leiter der Abteilung "Bauen und Umwelt" am Landratsamt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zusammen. Wichtig sei, dass das Vorhaben Bürgerhaus grundsätzlich möglich sei, auch gegen die Höhe des Gebäudes gebe es keine Einwände. Auf Probleme mit der Tür zur Gasse habe das Landratsamt die Stadt im Vorfeld bereits hingewiesen, aber: "Wir dürfen dem Bauherrn nicht reinreden, wie es sein soll, wir entscheiden nur, ob es so geht."
Tür muss ab 22 Uhr zu bleiben
"Uns wurde gesagt, dass die Stadt den Besucherverkehr auf dem kürzesten Weg hinaus leiten will", berichtet Schoenwald. Deshalb hatte das Landratsamt in der Baugenehmigung angeordnet, dass im Schillingsgässchen nichts angebracht werden darf, was Raucher zum Verweilen dort anregt. Das ging dem Gericht nicht weit genug: "Diese Tür darf zwischen 22 und 6 Uhr nicht genutzt werden", stellt Schoenwald nun klar, und: "Inwieweit man die Tür tagsüber braucht, muss die Stadt entscheiden." Das Landratsamt, das die Gerichtskosten für das Eilverfahren zahlen muss, will nun Kontakt mit der Familie Schilling aufnehmen, kündigte Schoenwald an.