Im Markt Elfershausen gibt es zwei bedenkliche Waldflächen, die stark vom Schwammspinner befallen sind. In seiner Sitzung wurde der Rat informiert und sprach sich mehrheitlich für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus.
Aus dringlichem Anlass erweiterte der Gemeinderat Elfershausen sein Sitzungsprogramm um einen Punkt, bei dem es sich empfiehlt schnell zu handeln. Zwar sind der Markt und seine Ortsteile nicht in akuter Not, doch der gefürchtete Schwammspinner hat sich bereits in zwei Wald-Arealen der Gemeinde eingeschlichen. Jüngste Beispiele belegen, dass er sich blitzschnell ausbreiten und ganze Wälder einlegen kann.
Über die Bekämpfung des Schädlings klärte Bernhard Zürner vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) den Rat auf. Im Ei überwintert, schlüpft der Spinner im April und arbeitet sich zum Fressen in die Baumkronen vor, wo er sich fünfmal häutet. Während seiner Entwicklung frisst er einen Quadratmeter Laub, vorzugsweise von Eichen, verschmäht aber auch andere Laubbäume nicht.
Einen einmaligen Befall der Schmetterlingsart überleben die Bäume gewöhnlich. Sind sie jedoch mehrmals in Folge Opfer des Schädlings und die natürlichen Feinde wie Wespen, Vögel oder Viren und Bakterien können des Vielfraß nicht mehr Herr werden, droht massiver Schaden. Jeder mag sich selbst vorstellen, was dies für den Forst und die ganze Natur bedeutet.
Die von Amtsseite entwickelte Methode hieß deshalb beobachten und rechtzeitig eingreifen. Untersuchungen befallener Bäume dienten der Einschätzung der Widerstandskraft des Bestands, eine Werteskala gab Auskunft über gefährdete Trakte. Dadurch bildete sich eine befallene Fläche oberhalb der Autobahn und eine am "Heinersberg" ab, die die Hilfe des Menschen benötigen. Bis zu 25 Nester an einem Baum sind entschieden zu viel. Zu beachten ist, dass die oberhalb liegende Fläche in der Kernzone des Biosphärenreservats liegt, in der andere Behörden ein Mitspracherecht haben.
Eine Helikopter-Befliegung mit dem Pflanzenschutzmittel "Mimic" - ein Hormon, das die Häutung vorzieht und zum Exitus der Insekten führt - wäre unter Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben auf eine Mindestfläche angelegt, so Zürner. Kollateralschäden sind jedoch immer gegeben und ebenfalls zu minimieren. Am Bekämpfungstag darf die Fläche nicht betreten und drei Wochen keine Waldfrüchte von hier gepflückt werden. Die Maßnahme berücksichtigt auch Auflagen wie beispielsweise den Bienenschutz. "Wir wollen möglichst nur die Hotspots der Schädlinge erwischen", versichert der Forstexperte.
Über eine Bekämpfungsmaßnahme entscheidet der Grundeigentümer, in diesem Fall die Gemeinde, beziehungsweise der Gemeinderat. Die Befliegung muss europaweit ausgeschrieben sein, sie ist kostenfrei.
Rainer Kuhn konnte sich beim Begang der Forstbetriebsgemeinschaft ein Bild von den Schäden der Nachtfalter machen und plädierte für die Maßnahme wie auch Vize-Bürgermeister Jürgen Englert und Alfons Hausmann. Gemeinderat Achim Friedrich glaubt eine Bekämpfung zum jetzigen Zeitpunkt sei nicht zwingend notwendig. Dem von Bürgermeister Karlheinz Kickuth angestrebten Beschluss stimmten elf Räte zu. Gibt es keine Einwände der eingebundenen Behörden, werden beide genannten Flächen beflogen.