Bad Kissingens früherer Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach hat die Hälfte seiner Strafe verbüßt und wartet darauf, vorzeitig auf Bewährung entlassen zu werden. Die Entscheidung darüber zieht sich. Es bleibt unklar, ob er Weihnachten in Freiheit feiert.
Bad Kissingens Ex-Oberbürgermeister Karl Heinz Laudenbach sitzt weiter in Haft. Daran wird sich auch in nächsten Tagen nichts ändern. Ob er vor Weihnachten vorzeitig entlassen wird, bleibt unklar.
Der 57-Jährige hatte am vergangenen Wochenende die Hälfte seiner 32-monatigen Strafe abgesessen und über seinen Anwalt Michael Schulze Antrag auf Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt gestellt. Wenn dem Antrag entsprochen wird, kommt er auf Bewährung frei.
Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Würzburg jedoch Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht in Bamberg wird das Verfahren prüfen und über die Haftentlassung Laudenbachs entscheiden. Nur: Bamberg hat noch nicht einmal die aktuellen Akten. Das teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts auf Nachfrage mit. Das verwundert, weil noch zu Beginn der Woche erklärt wurde, dass eine Entscheidung in ein oder zwei Wochen möglich sei.
Eine Woche ist
vorbei. Die Akten befinden sich derzeit auf dem Postweg - allerdings nicht nach Bamberg, sondern nach Schweinfurt. "Erst heute gingen die Akten zurück ans Landgericht", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg am Freitag. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor ihre Beschwerde schriftlich begründet.
Die Gegenseite hat bis Mittwoch Gelegenheit, sich zu äußern.
"Ich kenne die Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft nicht", antwortet Laudenbachs Anwalt Schulze. Er könne nicht sagen, wie er reagieren wird und betont erneut, dass das Landgericht Schweinfurt "die vorzeitige Haftentlassung angeordnet hat". Der Beschluss sei wohl begründet. Es sei unverständlich, warum sich die Staatsanwaltschaft dagegen wendet. Die gesetzlichen Voraussetzungen lägen vor.
Die Staatsanwaltschaft entgegnet, dass Laudenbach "keinen Rechtsanspruch darauf hat", halbstrafig entlassen zu werden. Der Fall werde von der Justiz zügig bearbeitet. Laudenbach werde nicht benachteiligt.
Legt Schulze Beschwerde ein, werden die Akten wiederum der Staatsanwaltschaft vorgelegt und landen am Ende vor einem Beschwerdegericht. Wenn nicht gehen die Akten Ende nächster Woche nach Bamberg.
Schulze äußert sich zuversichtlich: "Sollte das Oberlandesgericht den Beschluss bestätigen, wäre Herr Laudenbach endlich wohl verdient Weihnachten zuhause."