Der Kran ist zulässig

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Der Kran in der Ludwigstraße darf bis Ende Juni stehen bleiben. Bis dahin reicht eine Sondergenehmigung der Stadt. Foto: Paul Ziegler
Der Kran in der Ludwigstraße darf bis Ende Juni stehen bleiben. Bis dahin reicht eine Sondergenehmigung der Stadt. Foto: Paul Ziegler

Die Baustelle in der Ludwigstraße ist genehmigt.

Darf der das? Darf der jetzt da stehen? Mit dieser Frage beschäftigen sich derzeit in Bad Kissingen viele Menschen. Gemeint ist ein Kran, der in der Ludwigstraße mitten in der Fußgängerzone derzeit das Bummeln durch die Stadt ein wenig beeinträchtigt.
Früher, erinnern sich einige Kissinger, war während der Monate zwischen März und Oktober eine Beeinträchtigung des Kurbetriebes/ Tourismus in der Stadt durch Baumaßnahmen untersagt.
Und jetzt im Mai, ein Kran in der Fußgängerzone? Das ist zulässig und rechtens, sagt Thomas Hack, der Pressesprecher der Stadt Bad Kissingen auf Nachfrage. Einschränkungen, was Bauarbeiten und gegebenenfalls Baulärm betrifft, seien nur für die Kurzone zu beachten. Die Ludwigstraße gehöre nicht zur Kurzone. Bauarbeiten könnten im Übrigen durch Sondergenehmigungen toleriert werden. So gebe es auch im Falle der Bauarbeiten in der Ludwigstraße eine Sondergenehmigung und Sondernutzungserlaubnis. Die sei in diesem Fall bis Ende Juni ausgesprochen worden.