Brrrr! Paar übernachtet in Iglu

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In diesem Iglu übernachtete ein junges Paar bei eisiger Kälte in der Rhön. Foto: Armin Schreiner
In diesem Iglu übernachtete ein junges Paar bei eisiger Kälte in der Rhön.  Foto: Armin Schreiner
Skilangläufer Armin Schreiner. Selfie: Armin Schreiner
Skilangläufer Armin Schreiner. Selfie: Armin Schreiner
 
Oberhalb des Basaltbruchs Eisernes Kreuz biwakierte das junge Paar im Iglu. Foto: Armin Schreiner
Oberhalb des Basaltbruchs Eisernes Kreuz biwakierte das junge Paar im Iglu. Foto: Armin Schreiner
 

Skilangläufer Armin Schreiner hatte eine ungewöhnliche Begegnung: Ein Mann und eine Frau hatten sich aus Schnee ein Iglu gebaut und darin die Nacht verbracht.

Skilangläufer Armin Schreiner aus Burkardroth staunte nicht schlecht, als ihm am Sonntagvormittag am Parkplatz nahe des Basaltbruchs Eisernes Kreuz ein junges Paar begegnete, das auf ihn einen ziemlich verfrorenen Eindruck machte. Zunächst glaubte er, die beiden etwa 35-Jährigen hätten die Samstagnacht in ihrem völlig vereisten Pkw verbracht. Doch nach einigem Zögern verrieten sie ihm ihr Nachtquartier.

Wie Eskimos

Das im Raum Aschaffenburg lebende Paar bezeichnete sich als ausgesprochene Naturliebhaber. So oft sich die Möglichkeit bietet, übernachten sie in freier Natur - egal ob im Inland oder Ausland. Im Lauf des vergangenen Samstags hatten sie sich nun auf der lichten Kuppe oberhalb des Basaltbruchs ein Iglu aus frischem Schnee gebaut. Darin hatten sie wie Eskimos die kalte Nacht auf Isomatten verbracht.

"Sehr geräumig schien mir der Innenraum nicht", stellte Schreiner fest, nachdem er sich die ungewöhnliche Unterkunft angeschaut hatte, deren Eingangsloch und Vorplatz von einer langen Schneemauer vor Wind geschützt war. "Die beiden müssen sich wohl sehr eng aneinander gekuschelt haben." Doch auch dies scheint beiden in dieser Nacht, deren Tiefstwerte bei minus fünf Grad lagen, wenig genützt zu haben, worauf ihr verfrorener Anblick am Morgen hindeutete.

Ist das eigentlich erlaubt?

Das für die hiesige Region ungewöhnliche Nachtquartier führt zur interessanten Frage, ob dies überhaupt amtlicherseits erlaubt ist. Doch so einfach scheint die Antwort nicht zu sein. Generell ist wildes Campen in der Natur in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Doch alle Regelungen beziehen sich ausdrücklich auf das Zelten, von Biwakieren ist nicht die Rede. Unter Biwakieren versteht man das Übernachten lediglich in einem Schlafsack unter einem selbstgebauten Schutz aus herumliegenden Ästen oder Schnee.

Menschenverstand entscheiden lassen

Um in diesem konkreten Fall die genaue Rechtslage feststellen zu können, müsste man erst anhand der Koordinaten prüfen, ob das Iglu des Aschaffenburger Paares auf Privatgrund, im Landschafts- oder Naturschutzgebiet gebaut wurde und dann in entsprechenden Rechtsverordnungen nachsehen, erläutert Katharina Straub, Sachbearbeiterin für Rechtsfragen in der Unteren Naturschutzbehörde.

Eben diese Rechtsunsicherheit und der Klärungsaufwand wäre für Hauptkommissar Michael Kapitz von der Brückenauer Polizeiinspektion Grund genug, hier den gesunden Menschenverstand zu nutzen, wäre er den beiden Aschaffenburgern vor ihrem Iglu begegnet. "Ich hätte ihnen ein schönes Wochenende gewünscht und sie nur gebeten, ihren Müll wieder mitzunehmen."

Wahrscheinlich waren sich auch die beiden "Eskimos" aus Aschaffenburg der Rechtslage nicht so sicher, weshalb sie Skilangläufer Armin Schreiner zunächst gar nicht erzählen wollten, wie und wo sie übernachtet hatten.

"Bei einem solchen Übernachtungswunsch sollte man sich besser vorher bei der zuständigen Naturschutzbehörde erkundigen", erklärte Katharina Straub auf Nachfrage. "Das gibt dann Rechtssicherheit."