Der Ex-Geschäftsführer einer Baufirma hat Pensionsbesitzer aus dem Landkreis Bad Kissingen um mehrere Hundert Euro betrogen.
Er hat genau gewusst, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann. Trotzdem hatte der Angeklagte die Zimmer für seine Arbeiter gebucht. Damit soll er zwei Senioren, die im Landkreis kleine Pensionen führen, um mehrere Hundert Euro gebracht haben. Freilich, meinte die Richterin, das Dilemma könne sie erkennen: Verzögern sich die Arbeiten auf der Baustelle, drohen dem beauftragten Unternehmen saftige Strafen. Doch für das Gericht steht am Ende der Hauptverhandlung am Kissinger Amtsgericht fest: Der ehemalige Geschäftsführer ist ein Betrüger.
"Ich habe bis heute keine Mark bekommen", sagt der 82-Jährige. Zehn Wochen sollten die Arbeiter in seiner Pension absteigen. Die Männer hatten schon zwei Wochen in seinen Zimmern gewohnt, bevor die erste Rechnung rausging. Drei Wochen vergingen, vier Wochen und es war immer noch nichts auf seinem Konto eingegangen. Er wurde stutzig und hakte nach. "Er hat immer wieder Ausreden gefunden: Die Bürokraft ist krank ...", erzählt der Rentner. Während des Prozesses am Amtsgericht sollte sich herausstellen, dass die Baufirma gar keine Mitarbeiter für die Verwaltung angestellt hatte.
"Ich war für das Praktische da, er im Büro", sagt der 32-jährige, der die Firma gegründet und den Angeklagten als Geschäftsführer angestellt hatte. Im Frühjahr letzten Jahres hatten sie den Zuschlag für eine Großbaustelle in Großenbrach bekommen und waren für drei Monate von einem Unternehmen geordert worden. Mit diesem Auftraggeber habe es Probleme gegeben, erklärt der Angeklagte. Die Firma habe oft verspätet bezahlt, irgendwann gar nicht mehr. In der Hauptverhandlung wollte das Gericht herausfinden: Hatte die Baufirma, in der der Angeklagte als Geschäftsführer angestellt war, schon in Geldproblemen gesteckt als die Zimmer in der Pension gebucht wurden? Hätte er wissen können, dass er keine der Rechnungen für die Übernachtungen bezahlen kann?
Sein Geschäftspartner, der 32-Jährige, wurde vor sechs Wochen wegen des gleichen Vorwurfs bereits verurteilt. Betrug. Er stottert eine Geldstrafe in 70 Tagessätze zu je 50 Euro ab. Seinen ehemaligen Geschäftspartner sehe er zu dieser Verhandlung zum ersten Mal nachdem das Unternehmen aufgelöst wurde, sagt er. Der Sitz der Firma war im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Im Frühjahr wurde sie nur gut ein Jahr nach der Gründung wieder eingestampft. Als der 32-Jährige den Verhandlungssaal betritt, sucht er den Blick des Mannes auf der Anklagebank. Vergebens. Die Staatsanwältin wundert sich: "Sie haben vor sechs Wochen ganz andere Angaben gemacht." Die Pausen dauern lang zwischen den Fragen des Gerichts und den Antworten des ehemaligen Gesellschafter
Der Verteidiger des Angeklagten will mit Kontoauszügen belegen, dass immer wieder Einzahlungen auf dem Konto eingelaufen sind. 51,40 Euro lautete der Kontostand, an dem Tag als das Unternehmen seine Arbeiter bei dem Senioren eingemietet hatte. "Es kommt nicht darauf an, was ich in dem Moment auf dem Konto habe, sondern womit ich rechnen kann", sagt der Verteidiger. "Als die Reservierung getätigt wurde, konnte man nicht davon ausgehen, dass nichts mehr kommt." Das Gericht stimmt zu und stellt das Verfahren zu dem ersten Betrugsfall ein. Bleibt die zweite Seniorin, die auf ihr Geld wartet.
351 Euro blieb die Baufirma der Dame schuldig. Auch sie hatte Ausreden zu hören bekommen. "Sie wussten genau über die Finanzen Bescheid", sagt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in Richtung des Angeklagten. Die fordert eine Freiheitsstrafe in Höhe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre und eine Geldstrafe von 2000 Euro. Sein Verteidiger plädiert darauf, den Angeklagten freizusprechen. Der ist mehrfach vorbestraft und saß bereits ein. Betrug, Veruntreuung von Arbeitsentgeld; gerade läuft ein Verfahren wegen Urkundenfälschung. Zur Tatzeit verbüßte er eine Bewährungsstrafe. "Sie hätten mehr sensibilisiert sein müssen", meint die Richterin. "Eine Bewährungszeit ist gerade noch vertretbar." Sie verurteilt ihn zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe, auf eine Bewährungszeit von drei Jahren. Zudem soll er die Pensionsbesitzerin entschädigen.