Auf Facebook meldeten sich nach unserem Artikel mehrere Personen, die Gisela Hahlen helfen wollen. Die 80-Jährige ist auf den Bus angewiesen, darf aber seit 3G gilt, nicht mitfahren. Eine Härtefall-Lösung gibt es vorerst nicht.
Gisela Hahlen (80) ist krebskrank und davon abhängig, dass der Bus sie mitnimmt, um ihre alltäglichen Einkäufe zu machen. Seit 3G für Bus und Bahn gilt, darf sie nicht mehr mitfahren.Das Problem: Um den Bus zu nehmen, müsste sie einen Corona-Test vorweisen. An einen solchen Test kommt sie aber nicht, ohne in einen Bus zu steigen. Sie würde sich so gerne sofort impfen lassen, sagt sie. Sie darf aber aufgrund ihrer Krebstherapie nicht. Wir berichteten am Montag darüber.
Hilfsangebote über Facebook
Auf unseren Bericht meldeten sich bei dieser Redaktion zwei Frauen und ein Mann über Facebook, die ihr gerne helfen möchten. "Würde sofort für sie einkaufen gehen", schrieb Nadine Wolf aus Garitz in einem Facebook-Post. Und in einer Mail an die Redaktion dann: "Ich möchte der Dame gerne helfen. Es tut mir in der Seele weh, wenn ich sowas lese, dass die nicht mehr Bus fahren darf, um für ihr Leben zu sorgen." Sie sei Altenpflegerin und helfe gerne.
Auch Anja Beck aus Niederlauer reagierte sofort und schrieb auf Facebook: "Dieser Frau kann ich helfen und sie zum Einkaufen mitnehmen." Sie arbeite in einer Reha-Klinik in Bad Kissingen als Krankenschwester und habe viel Freizeit. "Wenn die Frau zum Einkaufen fahren will, kann ich sie gerne fahren." Man könne sich das alles einteilen. Sie beteuert: "Ich will auch kein Geld, mache das gerne ehrenamtlich und möchte jemand helfen." Sie sei Polin und lebe seit 1995 in Deutschland.
Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit
Derweil war zunächst von behördlicher Seite noch offen, ob es eine Härtefall-Lösung für Gisela Hahlen gibt. Hintergrund ist: Diese Redaktion hatte vergangene Woche beim Bundesministerium für Gesundheit angefragt. Das Bundesministerium hatte signalisiert, dass aus ihrer Sicht im Falle Gisela Hahlens eine Härtefall-Lösung der kommunalen Behörden zusammen mit den lokalen Verkehrsbetrieben angestrebt werden könne und denkbar sei.
Kein Härtefall
Die Redaktion fragte beim Landratsamt nach, ob diese Härtefall-Lösung nun kommen wird. Die Antwort: Die zur 3-G-Regelung im ÖPNV gültige bundesgesetzliche Regelung enthalte grundsätzlich keine Ausnahmetatbestände oder Härtefallklauseln, teilt Nathalie Bachmann, Pressesprecherin des Landratsamtes, mit.
"Gleichwohl ist dem Landratsamt bewusst, dass dies zu einzelnen ungewollten Härtefällen - wie etwa dem hier geschilderten - führen kann." Vorrangig wären daher anderweitige Möglichkeiten wie etwa Nachbarschaftshilfe beim Transport, zum Beispiel zur Teststrecke (ein Testnachweis ist dann für 24 Stunden gültig) oder beim Einkauf, auszuschöpfen.
Erfreulicherweise seien in den sozialen Medien bereits vielfältige entsprechende Hilfsangebote für die betroffene Dame zu finden, was einmal mehr die große Solidarität und Hilfsbereitschaft zeige, welche die Menschen im Landkreis Bad Kissingen bei aller Tragik und Schwierigkeiten in der Pandemie an den Tag legten, so die Sprecherin des Landratsamtes.