Für die Belebung der Innenstadt sollen mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden. Das Stadtratsgremium entschied zudem über die Zuschüsse für Vereine und Organisationen.
Bei einer Begehung mit Bauhofleiter Michael Krug, Stadtplaner Thorsten Grament und Mitgliedern des Stadtrates im Januar ging es um die Aufstellung von Seniorenbänken. Dabei handelt es sich um Bänke mit einer erhöhten Armlehne, die barrierefrei zugänglich sind.
Dem Stadtrat lag nun der Antrag des Referenten für Senioren, Heribert Übelacker (CSU), vor. Sieben mögliche Aufstellungsorte kamen zur Sprache. In der Altstadt, in der Ludwigstraße an verschiedenen Orten und am Marktplatz. Nach einer kurzen Diskussion um Reinigungskosten, Wartung und Nutzung sprach sich das Gremium dafür aus, die Finanzierung auf fünf Seniorenbänke im Stadtgebiet zu beschränken.
Kämmerin Julia Spahn schlug vor, die Bänke über die Projektfonds zur Belebung der Innenstädte fördern zu lassen. Das ginge natürlich nur, wenn die Bänke für die gesamte Bevölkerung nutzbar sind, mahnte sie an.
Zuschüsse gewährt
In der Beratung zum diesjährigen Haushalt besprach das Gremium auch die Zuschüsse für die Vereine. Trotz der angespannten Finanzlage sollen die örtlichen Vereine und sonstige Organisationen unterstützt werden. So befürwortete der Stadtrat, die Jugendförderung von 3,50 Euro pro Kind ab 2022 zu gewähren. Vereine müssten dafür die Mitglieder unter 18 Jahren an die Verwaltung melden.
Der pauschale Zuschuss für das Bayerische Rote Kreuz in Höhe von 1278,23 Euro wurde durchgewunken, genauso wie der Zuschuss von 500 Euro für den Caritasverband. Dem Antrag von Siegbert Remberger auf Förderung der Gitarrentage in Höhe von maximal 2162,20 Euro stimmte das Gremium ohne Gegenstimmen zu, genau wie der jährlichen Förderung des Bayerischen Kammerorchesters in Höhe von 17.500 Euro.
Die Deutsche Rheumaliga soll einen Investitionszuschuss erhalten. Dort müssen noch finale Zahlen berechnet werden, weil Werbekosten dem Antrag auf Förderung beilagen. Diese sind nicht im Zuschuss enthalten. Der Anteil der Grundförderung beträgt 15 Prozent des vom Verein zu zahlenden Anteils.