Haftstrafe für Kalbacher Ex-Bürgermeister Florian Hölzer

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Wegen Veruntreuung des Geldes eines Rentners muss Kalbachs Ex-Bürgermeister Florian Hölzer (Mitte) für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Foto: Volker Nies
Wegen Veruntreuung des Geldes eines Rentners muss Kalbachs Ex-Bürgermeister Florian Hölzer (Mitte) für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Foto: Volker Nies

Der früherer Kommunalpolitiker, der an der Grenze zum Landkreis Bad Kissingen wohnt, betrog einen dementen Rentner um 34 000 Euro. Dafür erhielt er eine Strafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Eine Stunde lang war der Blick von Florian Hölzer (43) starr nach vorn gerichtet - vorn im Saal des Landgerichts saß Richter Dr. Jochen Müller und begründete, warum Kalbachs Ex-Bürgermeister wegen der Veruntreuung von 34 000 Euro für zwei Jahre und drei Monate in Haft muss.

Mit dem Urteil ging das Gericht sechs Monate über den Strafantrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Müller sagte, Hölzer habe sich einer besonders schweren Untreue und - wegen einer Vielzahl von Taten - auch des gewerbsmäßigen Handelns schuldig gemacht. Eine Bewährung ist bei der Höhe der Haftstrafe nicht mehr möglich.

Briefe nur noch an Hölzer

Das Gericht geht von folgendem Sachverhalt aus, wie Müller begründete:Der Rentner erteilte Hölzer 2014 - damals war dieser noch Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Petersberg - eine Finanzvollmacht. Als der ältere Mann 2019 zunehmend dement wurde, fasste Hölzer den Plan, sich dessen Vermögen anzueignen, so der Richter: "Der Mann war ein ideales Opfer: Er hatte in Deutschland keine Verwandten und war dement. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Tat nicht auffliegen würde, war hoch."

Am 20. Januar 2020 ging Hölzer mit dem Rentner zur Sparkassenfiliale und ließ diesen 40 000 Euro vom Spar- auf das Girokonto übertragen. Vier Tage später gab Hölzer dem Altenheim des Rentners die Anweisung, nur noch ihm - Hölzer - die an den Rentner gerichteten Briefe zu geben. "Damit wollte der Angeklagte verhindern, dass der Rentner mitbekommt, wie sein Konto leergeräumt wurde."

Einen Tag später hob Hölzer erstmals 1000 Euro ab. Bis 14. Juni fuhr Hölzer dann 34 mal zur Sparkassenfiliale am Propsteihaus, - in einigen Fällen durch seine Frau vertreten -, um jeweils das zulässige Tageslimit von 1000 Euro abzuheben.

Geldautomat statt Barauszahlung

Der Richter sagte, Hölzer sei nur deshalb jeweils eine halbe Stunde mit dem Auto vom Rathaus in Mittelkalbach oder seiner Wohnung in Sinntal zum Geldautomaten in Petersberg gefahren, um dort den Eindruck zu erwecken, der Rentner selbst habe das Geld geholt. Allerdings habe sich der Rentner Bargeld zuvor immer am Schalter auszahlen lassen, weil er sich mit dem Automaten nicht auskannte.

Bei Hölzers Versuch Mitte Juni 2020, 25 000 Euro von einem zweiten Sparbuch umbuchen zu lassen, wurde die Sparkasse aufmerksam und schlug im Altenheim Alarm. Als Betreuer wurde Hölzer vom Verschwinden der 34 000 Euro informiert. Der damalige Bürgermeister teilte nun aber nicht etwa mit, er habe das Geld im Auftrag des Kontoinhabers abgehoben, sondern er stellte sich ahnungslos. Hölzer wurde überführt, weil er bei zahlreichen Abhebungen fotografiert wurde.

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Skrupelloses Handeln"

"Der Angeklagte hat skrupellos gehandelt. Er hat die Hilflosigkeit des dementen Rentners, dessen Konto er nach und nach leer räumte, ausgenutzt", sagte Richter Müller. "Die Behauptungen des Angeklagten, er habe das Geld auf Bitten des Rentners abgehoben und es für ihn am Eingang seines Petersberger Altenheims abgegeben, sind widersprüchlich und widersinnig." Hölzer hatte erklärt, der Rentner habe das Geld seiner Tochter nach Amerika schicken wollen. Doch Müller betonte, Mitarbeiter des Altenheims hätten weder etwas von Geldabgaben durch Hölzer nach vom Verschicken von Geldkuverts gesehen.

Mit der Erklärung, letztlich sei der mittlerweile verstorbene Rentner ja selbst schuld, dass die 34 000 Euro vom Konto verschwunden sind, mache Hölzer den Senior "zum zweiten Mal zum Opfer", sagte Müller und fügte an:"Mit großer Geste haben Sie erklärt, dass Sie unschuldig sind. Doch das Gericht hat keinen Zweifel an Ihrer Schuld. Sie sind nicht dumm, Herr Hölzer. Sie waren dreist. Dumm war es, wie Sie versucht haben, das Gericht für dumm zu verkaufen."

Zeugen beeinflusst

Das Gericht hielt Hölzer auch vor, er habe versucht, Zeugen zu beeinflussen. Hölzer habe sich vor Gericht manipulativ und taktisch geäußert und nur das eingeräumt, was ohnehin nicht mehr zu leugnen war. Dass sich Hölzer als dominante Person und ehemaliger Bürgermeister darauf beschränkt habe, für den Rentner Geldbote zu sein - so wie Hölzer es darstellte - sei nicht glaubhaft.

Auch wenn Hölzer im Laufe der mehrtägigen Verhandlung angab, er sei bei Fällen, in denen kein Foto vom Geldabheben vorliegt, nicht beteiligt gewesen, so seien ihm doch alle 34 Fälle zuzurechnen, sagte der Richter. Hölzer habe erst dann einzelne Abhebungen bestritten, als er wusste, dass keine Fotos vorlagen. Hölzer wurde auch verurteilt, insgesamt 34 000 Euro an die Tochter und die Enkelin des verstorbenen Rentners zu zahlen.

Im April hatte bereits das Amtsgericht Hölzer wegen der Veruntreuung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Hölzer legte dagegen Berufung ein. Ohne Erfolg. Hölzer verließ den Verhandlungssaal gestern in Begleitung seines Verteidigers Rudolf Karras, ohne ein einziges Wort zu sagen. Volker Nies