Zur Belebung der Ortsmitten beteiligt sich die Gemeinde Motten weiter am Förderprogramm der Rhönallianz. Emily und Manuel Weller haben das in Anspruch genommen und sanieren derzeit ein Haus in Kothen.
Seit 2018 gibt es das kommunale Förderprogramm der Rhönallianz zur Belebung der Ortsmitten. In Motten wurden in dieser Zeit bislang sechs Erstberatungen durch Architekten durchgeführt. Davon wurde ein Bauvorhaben abgeschlossen und gefördert, zwei befinden sich noch in der Bauphase, die restlichen drei in der Planungsphase.
Emily und Manuel Weller sind seit zwei Jahren dabei, einen Altbau im Ortskern von Kothen zu sanieren. Schätzungsweise 65 bis 70 Prozent sind geschafft. Nach Rückbau und Sanierung kann sich das Paar jetzt auf die Innensanierung konzentrieren. Lieferengpässe und das Pendeln zwischen dem jetzigen Wohnort in der Schweiz und Kothen macht die Sanierung zu einem Langzeitprojekt. Spaß macht es immer noch, auch wenn die alte Bausubstanz immer wieder Überraschungen bietet.
Individueller Charme
So musste eine Giebelseite und zwei Wände erneuert werden. "Uns war es wichtig, der Substanz auf den Zahn zu fühlen, und nicht später in ein Überraschungsei einzuziehen. Wichtige Meilensteine waren die erst jüngst abgeschlossene Erneuerung der Fassade und des Dachstuhls", erzählt Manuel Weller. Das Gebäude hat Historie und individuellen Charme. Der Grund für die Haussanierung liegt im Haus selbst, nicht im Förderprogramm, das eher als ein Anstoß fungieren soll.
"Die Frage, ob wir das weiterführen wollen, stellt sich nicht", stellte Bürgermeisterin Katja Habersack in der jüngsten Gemeinderatsitzung klar, dass die Gemeinde Motten mit der freiwilligen Leistung weiterhin den Leerstand in den Ortsmitten beseitigen möchte. Die Satzung des Förderprogramms wird nun in allen in der Rhönallianz befindlichen Gemeinden aktualisiert, so auch in Motten.
Unverändert bleiben folgende Voraussetzungen: Gefördert wird Sanierung, Umbau und Erweiterung von Gebäuden, die zu Wohn-, Gewerbe-, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Zwecken dienen. Das zu sanierende Gebäude muss im Daseinsvorsorgegebiet der jeweiligen Gemeinde liegen. Es muss mindestens 50 Jahre alt sein und seit mindestens zwölf Monaten leer stehen. Es muss für mindestens zehn Jahre nach Sanierung weiter genutzt werden. Die Fördersumme kann zehn Prozent der Sanierungssumme betragen, maximal jedoch 10 000 Euro.
In begründeten Ausnahmefällen kann nun von dem mindestens zwölfmonatigen Leerstand abgewichen werden.
Zehn Prozent für jedes Kind
Verunsicherung gab es in der Vergangenheit bezüglich der zusätzlichen Förderung für minderjährige Kinder. Nicht klar war, ob dies für die Förderzusage oder das Ende der Sanierungsmaßnahmen galt. Nun wurde festgelegt, dass dem Bauherrn weitere zehn Prozent für jedes Kind unter 18 Jahren zum Zeitpunkt des Abschlusses der Fördermaßnahme gewährt werden.