Den Bundestagswahlkreis Ansbach (240) vertritt aktuell Artur Auernhammer (CSU). Dies wird auch im kommenden Bundestag wohl so sein: Auernhammer gewann das Direktmandat. Bei den Zweitstimmen konnte die AfD deutlich zulegen.
Die Bundestagswahl 2025 fand am 23. Februar 2025 statt. Seit 18 Uhr sind die Wahllokale geschlossen. Einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Wahlergebnisse findet ihr hier in unserer großen Übersicht.
Auch im Bundestagswahlkreis Ansbach mit der Nummer 240 waren die Wähler und Wählerinnen wieder dazu aufgerufen, ihre Stimme an der Wahlurne oder per Briefwahl abzugeben. Bei der Bundestagswahl 2025 konnte Artur Auernhammer (CSU) die meisten Erststimmen holen und geht damit als Sieger im Wahlkreis hervor. In der vergangenen Wahlperiode konnte er ebenfalls das Direktmandat im Wahlkreis gewinnen. Der große Überblick zu den zugehörigen Kommunen, den Kandidaten sowie den alten und neuen Ergebnissen.
Wahlkreis Ansbach: Die Ergebnisse der Erst- und Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2025
Für die Verteilung der Sitze im neuen Bundestag ist die Zweistimme entscheidend. So haben die Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis bei der Bundestagswahl 2025 abgestimmt:
Mit der Erststimme konnten Wählerinnen und Wähler den Direktkandidaten im Wahlkreis küren. Im Gegensatz zu früheren Bundestagswahlen sind Direktkandidaten und -kandidatinnen jedoch nicht mehr automatisch Teil des neuen Bundestags, da bei der Wahl 2025 die Überhangmandate abgeschafft wurden (siehe unten). Hier sind die Erststimmen-Ergebnisse im Wahlkreis in der Übersicht:
Gewählt wurde 2021 im Wahlkreis Artur Auernhammer (CSU) mit 38,4 Prozent bei den Erststimmen, auf dem zweiten Platz folgte Harry Scheuenstuhl (SPD) mit 17,7 Prozent. Dritter wurde Herbert Sirois (Grüne) mit 11,2 Prozent.
Einteilung: Diese Städte und Gemeinden gehören zum Bundestagswahlkreis 240
Kreisfreie Stadt Ansbach
Landkreis Ansbach
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Nach der Wahlrechtsreform: So setzt sich der neue Bundestag zusammen - das bedeuten Erst- und Zweitstimme
Die kommende Bundestagswahl im Jahr 2025 stellt die erste Wahl nach der kürzlich durchgeführten Wahlrechtsreform 2023 dar. Diese Änderung hat die Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf gesetzlich 630 festgesetzt. Eine bedeutende Neuerung ist, dass sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate vollständig entfallen. Die Verteilung der Sitze erfolgt somit ausschließlich basierend auf den Zweitstimmen, während Direktmandate nur dann von Bedeutung sind, wenn sie durch die Zweitstimmen gestützt werden. Wie gewohnt, wird mit der Erststimme eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt.
Der Kandidat oder die Kandidatin, die die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhalten, sichern sich das Direktmandat und ziehen unmittelbar in den Bundestag ein. Hierbei gilt jedoch die Voraussetzung, dass die betreffende Partei insgesamt genügend Sitze über die Zweitstimmen erlangt. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate, als ihr per Zweitstimmen zusteht, verfallen die Direktmandate mit den geringsten Stimmenanteilen. Dieses Phänomen wird als "Zweitstimmendeckung" bezeichnet, wie die Bundesregierung erklärt.
Mit der Zweitstimme wählt man keine spezifische Person, sondern beeinflusst die Landesliste einer Partei. Diese Listen enthalten die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Partei im jeweiligen Bundesland in den Bundestag entsenden möchte. Erhaltene Direktmandate haben Vorrang bei der Vergabe der Sitze im Bundestag. Weitere Sitze, die einer Partei laut Zweitstimmenanteil zustehen, werden mit Kandidaten von den Landeslisten besetzt. Um in den Bundestag einziehen zu können, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen auf Bundesebene erreichen oder alternativ drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen.
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