Derzeit laufen noch zwei Betrugsprozesse, die im November 2025 beziehungsweise April 2026 begannen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Was sind das für jetzt für neue Prozesse?
Zur Aufarbeitung der persönlichen Verantwortung von VW-Mitarbeitern beginnen in diesem November aber noch zwei weitere Strafprozesse gegen insgesamt zehn Angeklagte. Zum geplanten Auftakt in dem vierten Prozess konnte die Anklage am Montag nicht verlesen werden, weil einer der drei Angeklagten aus gesundheitlichen Gründen fehlte. Der Vorsitzende Richter sagte dazu, dass der Betroffene aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend entschuldigt sei. Jetzt folgt der zweite Versuch.
Das vierte Verfahren richtete sich zunächst gegen elf Beschuldigte. Gegen acht von Ihnen wurden die Ermittlungen nach Angaben der Staatsanwaltschaft gegen Geldauflagen eingestellt. Nach einem Bericht der FAZ gehört ein früherer Chef der Volkswagen Group of America dazu. Nach einer Zahlung von 48.500 Euro an die Staatskasse bleibt ihm demnach ein öffentlicher Prozess erspart.
Am 24. November schließt sich der fünfte - und wohl letzte - Prozess in Braunschweig an, in dem gegen sieben ehemalige Führungskräfte und Mitarbeiter des Konzerns verhandelt wird. Für beide Verfahren sind jeweils 150 Verhandlungstage bis Ende 2028 geplant.
Gibt es Besonderheiten?
Die Vorwürfe gegen die Angeklagten sind im Wesentlichen dieselben wie in den vorherigen Verfahren. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, die illegale Abschalteinrichtung mitentwickelt, beziehungsweise nicht gegen die Weiterentwicklung der Software eingeschritten zu sein.
Als brisanter Aspekt kommt hinzu, dass einem der Angeklagten auch eine uneidliche Falschaussage in einem früheren Prozess vorgeworfen wird. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig gibt es mittlerweile 34 Verfahren mit diesem Tatvorwurf gegen ebenso viele Beschuldigte.
Aber welche Bedeutung haben die Prozesse überhaupt noch?
Auch wenn die vorgeworfenen Taten im Zeitraum zwischen November 2006 und September 2015 liegen, drohen den Angeklagten weiterhin Haftstrafen, wie die Ankläger betonen. Volkswagen verweist mit Blick auf die Strafprozesse seit Jahren darauf, nicht an den Verfahren beteiligt zu sein.
Aber auch über die einzelnen Betroffenen hinweg sind die Verhandlungen aus Sicht der Branchenexpertin Helena Beron Wisbert nicht zu unterschätzen. Denn sie zeigen ihr zufolge auf, inwiefern einzelne Führungskräfte in den komplexen Entscheidungswegen des Konzerns zur Rechenschaft gezogen werden können.
«Die strafrechtlichen Verfahren ziehen das Thema Dieselskandal wieder in die öffentliche Präsenz und haben dadurch eine gewisse Signalwirkung für den Aufbau von belastbaren Compliance- und Kontrollstrukturen», sagt die Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg.
Gerade in der derzeitigen Transformation der Automobilindustrie, die einen schnellen technologischen Fortschritt erfordere und mit hohen Kosten- und Margendruck verbunden sei, nehme die Bedeutung von funktionierenden und rechtlich kontrollierbaren Entscheidungsprozessen in Automobilkonzernen zu.