Es hört sich unfassbar an, aber das Gericht hat tatsächlich so entschieden: Eine Familie muss ihr Grundstück wegen eines Behördenfehlers abtreten und ihr darauf erbautes Eigenheim abreißen lassen - inklusive Frist. Nun zahlt immerhin das Land Brandenburg eine Entschädigung.
Update, 09.09.2023: Familie muss Haus abreißen - Land schickt Entschädigung
Im Fall der Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, hat das Brandenburger Justizministerium erste Entschädigungen gezahlt. "Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden", sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage-Verfahren, die durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht gingen.
Das betroffene Ehepaar habe noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen, um zu klären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, das Grundstück samt Haus an die Familie zu verkaufen, sagte Hoffmann. Dazu habe dessen Rechtsvertreter erklärt, der Eigentümer sei unter keinen Umständen bereit, das Grundstück zu verkaufen.
Daher habe sich das Ministerium nun mit der Familie auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln solle, so Hoffmann. "Weil dies für uns dann für uns die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden."
Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein Grundstück zurückforderte.
Nach einem Zug durch die juristischen Instanzen entschied das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.
Ursprungsmeldung: Behördenwahnsinn - Familie muss Haus abreißen und Entschädigung zahlen
Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem am Donnerstag (29. Juni 2023) verkündeten Urteil.
Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun mit einer Beschwerde vor. Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen über eine Entschädigung mit der Familie.
Und die Entschädigung kommt, ja klar doch, ......................... vom Steuerzahler.
Ist das ein Schildbürgerstreich?
Bananenrepublik Deutschland!
Nein, das ist die Methode, wie man mit einfachen Bürgern verfährt! Einem Promi oder gar hochrangigem Politiker wäre sowas nicht passiert! Die Leutchen können nur froh sein, wenn Behördenhaftung eintritt!!!