Familie muss Haus wegen Behördenwahnsinn abreißen - nun gibt es ein Trostpflaster

2 Min
Rangsdorf: Familie muss Haus abreißen
Aufregung um ein Einfamilienhaus in Rangsdorf: Das zuständige Oberlandesgericht hat den Fall einer Familie entschieden, der wegen eines Fehlers des Amtsgerichts der Verlust von Haus und Grundstück ...
Rangsdorf: Familie muss Haus abreißen
Soeren Stache/dpa; 652234/Pixabay.com; Collage: inFranken.de

Es hört sich unfassbar an, aber das Gericht hat tatsächlich so entschieden: Eine Familie muss ihr Grundstück wegen eines Behördenfehlers abtreten und ihr darauf erbautes Eigenheim abreißen lassen - inklusive Frist. Nun zahlt immerhin das Land Brandenburg eine Entschädigung.

Update, 09.09.2023: Familie muss Haus abreißen - Land schickt Entschädigung

Im Fall der Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, hat das Brandenburger Justizministerium erste Entschädigungen gezahlt. "Bisher geltend gemachte Rechtsverfolgungskosten sind vom Justizministerium übernommen worden", sagte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags. Dazu zählen Anwalts- und Gerichtskosten für die Klage-Verfahren, die durch mehrere Instanzen bis zum Oberlandesgericht gingen.

Das betroffene Ehepaar habe noch einmal Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen, um zu klären, zu welchen Bedingungen er bereit wäre, das Grundstück samt Haus an die Familie zu verkaufen, sagte Hoffmann. Dazu habe dessen Rechtsvertreter erklärt, der Eigentümer sei unter keinen Umständen bereit, das Grundstück zu verkaufen.

Daher habe sich das Ministerium nun mit der Familie auf einen gemeinsamen Gutachter verständigt, der den aktuellen Wert des Grundstücks samt Haus ermitteln solle, so Hoffmann. "Weil dies für uns dann für uns die Basis ist, über etwaige Amtshaftungs- und Entschädigungsansprüche zu entscheiden."

Die Familie hatte das Baugrundstück in Rangsdorf südlich von Berlin im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung regulär erworben und darauf ihr Einfamilienhaus errichtet. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe, der sein Grundstück zurückforderte.

Nach einem Zug durch die juristischen Instanzen entschied das Oberlandesgericht Ende Juni, dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Zudem muss die Familie eine Grundschuld in Höhe von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen.

Ursprungsmeldung: Behördenwahnsinn - Familie muss Haus abreißen und Entschädigung zahlen

Eine Familie aus Rangsdorf südlich von Berlin muss wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim verlassen und das Grundstück an den Eigentümer übergeben. Zudem muss die Familie das Haus binnen eines Jahres abreißen lassen. Dies entschied der 5. Senat des Brandenburger Oberlandesgerichts in seinem am Donnerstag (29. Juni 2023) verkündeten Urteil.

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun mit einer Beschwerde vor. Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen über eine Entschädigung mit der Familie.

Familie muss Grundstück und Haus in Rangsdorf räumen - Beschwerde beim BGH eingereicht

Jetzt will die Familie will gegen das Urteil des Oberlandesgerichts beim Bundesgerichtshof vorgehen. Im entsprechenden Fall sei eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (01. August 2023). 

Die Familie hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.

Justizministerin kündigt an: Land werde Familie entschädigen

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte bereits im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde.

Im März begann ein Bagger in bayerischen Dorfen bereits mit den Abriss-Arbeiten eines Hauses, während sich noch ein Ehepaar in dem Haus befand. Das Paar sollte innerhalb von vier Tagen aus dem Haus ausziehen. Zwar sei für den Termin die Schlüsselübergabe vereinbart worden, von Abriss-Arbeiten sei jedoch nie die Rede gewesen.