Hat man in der Innenstadt erstmal einen Parkplatz gefunden, ist der nächste Schritt der Gang zum Parkscheinautomaten. Doch was mache ich, wenn der kaputt ist? Unter ganz bestimmten Umständen gratis parken!
- Was mache ich, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?
- Mit der "150-Meter-Regel" gratis parken
- Ein kleiner Haken ist zu beachten
Parken ist oft nicht billig. Und wer ohne zu bezahlen parkt - für den wird das Ganze noch teurer. Deshalb zieht man sich lieber einen Parkschein am Automaten, bevor man unangenehme Post von den zuständigen Behörden bekommt. Was mache ich aber, wenn der Parkscheinautomat mal kaputt ist? Muss ich in dem Fall wegfahren und mir einen neuen Parkplatz suchen? Nicht unbedingt - und unter bestimmten Umständen kann das Parken so auch vollkommen gratis sein.
Parkschein defekt? Das muss ich beachten
Tatsächlich regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO), was in einem solchen Fall zu tun ist. "Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)", heißt es in § 13. Es muss auf jeden Fall eine Parkscheibe sein, ein einfacher Zettel mit der Ankunftszeit reicht nicht. Aber Vorsicht: Die Regel darf man nicht als Einladung dazu sehen, sich möglichst einen defekten Parkscheinautomaten zum Gratis-Parken zu suchen.
Denn bevor man sich nur auf seine Parkscheibe verlässt, muss man unbedingt einen kleinen Spaziergang machen. "Wenn der nächste Parkscheinautomat nicht allzu weit weg ist, ist es durchaus zuzumuten, den Weg zu diesem zu suchen, um dann ein Parkschein zu ziehen", erläutert der ADAC-Verkehrsrechtsexperte Klaus Heimgärtner in einem Video des Automobil-Clubs.
Generell scheint laut dem Juristen ein Weg von bis zu 150 Metern vertretbar. Heimgärtner empfiehlt jedoch, lieber ein paar Schritte mehr zu gehen. Denn die "150-Meter-Regel" ist nicht in Stein gemeißelt. "Das kann jedes Gericht auch anders sehen", so der ADAC-Jurist. Im Notfall muss man also vor Gericht noch einmal um das kostenlose Parken streiten - und auf einen nachsichtigen Richter hoffen.
Ein Sonderfall ist jedoch, wenn ein Parkscheinautomat partout meine Münzen nicht haben will. Dann ist der Automat jedoch nicht "effektiv defekt", wie Heimgärtner betont. Da bleibt mir also nichts anderes übrig, als es mit meinem Münzen weiterzuversuchen oder aber meine Münzen im nahegelegenen Laden oder einem netten Passanten zu wechseln.
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