Um sie zu erlösen: Polizisten überfahren verwundete Katze mit Streifenwagen - Staatsanwaltschaft untersucht Fall

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Katze mit dem Streifenwagen überfahren: Drei Polizisten angezeigt.
Schwer verletzte Katze mit dem Streifenwagen überfahren: Drei Polizisten sind wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt worden. Symbolbild.
Mit dem Streifenwagen überfahren: Drei Polizisten angezeigt.
unsplash.com/Kevin Woblick;Canva; Collage: inFranken.de

Die Polizisten hatten ausgesagt, sie hätten das Tier von seinem Leid erlösen wollen: Die Beamten überfuhren eine bereits verletzte Katze mit ihrem Streifenwagen. Jetzt wird der Fall von der Staatsanwaltschaft untersucht.

Drei Polizisten aus Nordrhein-Westfalen müssen sich vor der Staatsanwaltschaft Detmold verantworten, weil sie eine Katze mit ihrem Streifenwagen überfahren haben sollen, um sie von ihrem Leid zu erlösen. Die Katze war zuvor bereits von einem anderen Fahrzeug angefahren worden und lag schwerverletzt auf der Straße. 

Laut Informationen der Deutschen Presseagentur waren die Beamten Ende August zu dem Vorfall auf einer Landstraße in Barntrup, im nordrhein-westfälischen Kreis Lippe, gerufen worden. Laut den Aussagen der Polizisten sei das Tier schwer verletzt und augenscheinlich nicht mehr zu retten gewesen. Die Beamten hätten daher entschieden, das Leid des Tieres selbst zu beenden.

Anzeige eines Anwohners: Polizisten überfahren schwerverletzte Katze mit Streifenwagen

Die Polizisten verteidigten ihr Vorgehen: Ein Tierarzt sei auf die Schnelle und aufgrund der frühen Uhrzeit nicht zu bekommen gewesen und sie hätten sich nicht getraut, das verwundete Tier zu erschießen. Die Gefahr eines Querschlägers sei bei einem solchen "Fangschuss" laut den Aussagen der Beamten zu groß gewesen, da das Tier auf hartem Untergrund gelegen hätte, teilte die Polizei am Mittwoch mit.  Auch sei es keine Option gewesen, das schwerst verletzte Tier zu bewegen, "so dass der Streifenwagen eingesetzt wurde". Ein Anwohner erstattete daraufhin Anzeige gegen die drei Beamten: Es solle geprüft werden, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorläge.

Dabei müsse nach Eingang der Anzeige zunächst geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht gesehen werde, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Detmold. Sollte dies der Fall sein, würden Ermittlungen aufgenommen werden. "Man wird entscheiden, ob und gegebenenfalls was zu machen ist", sagte er.

Ein Polizeisprecher betonte, dass es solche Fälle alle paar Wochen gebe und es dabei nicht nur um Haus-, sondern oft auch um Wildtiere gehe. "So was macht keiner gerne", sagte er.  Normalerweise werde geschossen, das müsse aber abhängig von der Situation vor Ort entschieden werden.