Nord-Stream-Anschläge: Verdächtiger in Kroatien festgenommen

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Bundesanwaltschaft
Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den Mann, der 2025 bereits in Polen festgenommen worden war, aber wieder freikam.
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Christoph Schmidt/dpa

Die Ermittlungen rund um die Sprengungen der Nord-Stream-Pipelines führen erneut zu einer Festnahme. Es ist nicht das erste Mal, dass der Ukrainer den Ermittlern ins Netz geht.

Vier Jahre nach den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist ein zweiter Verdächtiger gefasst worden. Die Bundesanwaltschaft ließ den Ukrainer Wolodymyr Z. in Kroatien von dortigen Beamten festnehmen, wie die Karlsruher Behörde mitteilte. Sie wirft ihm unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vor.

Bei dem Festgenommenen handelt es sich um den Mann, der im Herbst 2025 bereits in Polen festgenommen worden war. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag damals ab, der Ukrainer kam frei. 

Der Mann soll laut Bundesanwaltschaft als ausgebildeter Taucher an den Tauchgängen in der Ostsee beteiligt gewesen sein, bei denen die Sprengsätze an den Gasleitungen platziert wurden. Für den Transport nutzten er und seine Mittäter demzufolge eine Segeljacht, die aus Rostock startete. Mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere soll diese über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden sein.

Anklage gegen mutmaßlichen Komplizen in Hamburg

Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.

Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der mutmaßliche Drahtzieher der Operation, Serhij K., auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls an der Adria-Küste gefasst werden. Er war dort im Urlaub mit seiner Familie. Die Bundesanwaltschaft hat vor einigen Wochen Anklage gegen ihn am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg erhoben.