Lidl vor Gericht wegen Rabatt-App: Kunden sollen getäuscht worden sein - auch du?

1 Min

Der Streit um die "Lidl Plus"-App geht weiter mit einer unklaren rechtlichen Lage. Der Fall könnte bald den Bundesgerichtshof beschäftigen.

Der Streit zwischen Verbraucherschützern und Lidl über die "Lidl Plus"-App bleibt ungelöst. Das Oberlandesgericht Stuttgart kündigte eine Entscheidung für den 23. September an, ließ aber durchblicken, dass es sich um eine grundsätzliche Rechtsfrage handelt. Deshalb wird der Fall wohl vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landen. Ein Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Lidl ist nicht in Sicht.

Die Verbraucherschützer werfen Lidl vor, Nutzer nicht klar genug darauf hinzuweisen, dass sie die Rabatte der App mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Laut Lidl nutzen mehr als 100 Millionen Menschen die Anwendung, um von Coupons und Aktionen zu profitieren. Bereits im April reichte der vzbv eine Unterlassungsklage ein.

"Rechtslage ziemlich kompliziert": Was müssen Preise ausgewiesen werden?

Richter Oliver Mosthaf machte die schwierige Rechtslage deutlich: "Wir haben einen Sachverhalt, der relativ einfach ist, und eine Rechtslage, die ziemlich kompliziert ist." Es gehe um die Frage, ob ein Gesamtpreis angegeben werden muss, auch wenn dieser nicht in Geld besteht.

Außerdem sei zu entscheiden, ob ein Angebot als kostenlos beworben werden darf, wenn keine Zahlung in Geld, aber eine andere Gegenleistung – wie persönliche Daten – gefordert wird.

Mosthaf betonte, dass es sich um eine grundsätzliche Frage handle. Eventuell müsse auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet werden, da eine EU-Richtlinie betroffen sei. Der vzbv sieht den Fall als Pilotverfahren, um die Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen zu klären, die Nutzerdaten als Gegenleistung verlangen.

Lidl nicht allein: Laufende Verfahren gegen Edeka, Rewe und Penny

Lidl steht mit seiner App nicht allein in der Kritik. Auch gegen Edeka, Rewe und Penny laufen Verfahren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat kürzlich Edeka Südwest verklagt, weil in der Werbung nur die reduzierten Preise für App-Nutzer angegeben wurden. Penny akzeptierte bereits einen Unterlassungsantrag und änderte seine Preisdarstellung. Ein Verfahren gegen Rewe ist noch nicht abgeschlossen.

Lidl selbst musste ebenfalls Zugeständnisse machen: In einem Vergleich mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verpflichtete sich der Discounter, in gedruckter Werbung immer den Preis für alle Kunden anzugeben – nicht nur für App-Nutzer.

nw/mit dpa

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen 
Vorschaubild: © VicVaz/AdobeStock