Was ändert sich zum 1. Juni 2018? Kreuzpflicht, Dieselfahrverbot, Public Viewing - neue Gesetze, wichtige Termine

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Ab dem 1. Juni 2018 gilt in Bayern Kreuzpflicht in Behörden. In Hamburg gilt das erste Dieselfahrverbot Deutschlands. Und auch sonst ändert sich einiges. Foto: Sven Hoppe/dpa
Ab dem 1. Juni 2018 gilt in Bayern Kreuzpflicht in Behörden. In Hamburg gilt  das erste Dieselfahrverbot Deutschlands. Und auch sonst ändert sich einiges. Foto: Sven Hoppe/dpa

Zum 1. Juni ändern sich einige Richtlinien, Gesetze und Verordnungen. Die wichtigsten davon sind hier zusammengestellt.

Änderungen zum 1. Juni 2018:
Ab Freitag, 1. Juni 2018 ändern sich wieder einige Richtlinien, Gesetze und Verordnungen in Deutschland - inFranken.de hat die Änderungen kompakt im Überblick.


Kreuzpflicht in Bayern

Auf Anordnung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sollen die Behörden des Freistaats ab dem 1. Juni ein Kreuz im Eingangsbereich anbringen. Als ein "Bekenntnis zur Identität" und zur "kulturellen Prägung" Bayerns möchte Ministerpräsident Markus Söder seinen Vorstoß gerne verstanden wissen. Doch die Kreuzpflicht ist nicht unumstritten.

Auch im Bereich des Wissenschaftsministeriums regte sich jedoch Protest - sowohl von Studenten als auch von manchen Wissenschaftlern und Künstlern. Die bayerische Staatsregierung nimmt deshalb drei publikumswirksame Bereiche von der ab Freitag geltenden Kreuzpflicht in Behörden aus: Für staatliche Hochschulen, Museen und Theater gilt keine Verpflichtung, sondern lediglich eine "Empfehlung". Eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch).


Public Viewing

Fußballfans dürfen sich freuen: Während der Fifa-WM in Russland ist Public Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt. Durch die Zeitverschiebung finden die Spiele nach mitteleuropäischer Zeit später statt. Das Kabinett hat entschieden, dass das öffentliche Interesse an der Übertragung der WM-Spiele schwerer wiegt als der Lärmschutz der Anwohner.

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  • Mindestlohn

    Der Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 8,84 Euro pro Stunde (was bei einer 40-Stunden-Woche einen Monatslohn von 1498 Euro ergibt). Eine Kommission entscheidet alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns. Die nächste Anpassung steht zum 1. Januar 2019 an. Die Kommission entscheidet im Juni über die Höhe des neuen Mindeststandards. Es wird aber davon ausgegangen, dass der Mindestlohn auf dann 9,19 Euro pro Stunde steigt. (rund 1558 Euro monatlich)


    Dieselfahrverbot

    Ab Freitag (1. Juni 2018) gilt in Hamburg das erste Dieselfahrverbot Deutschlands. Ältere Dieselautos und Lastwagen sollen in zwei Straßenabschnitten in Hamburg Altona-Nord verboten sein. Damit erhoffen sich die Behörden eine starke Reduzierung der Stickoxid-Belastung. Davon betroffen sind alles Diesel-Fahrzeuge, die nicht der Abgasnorm "Euro-6" entsprechen. Wie das "Hamburger Abendblatt" berichtete, sollen jedoch lediglich 278 Anwohner von der Luftverbesserung profitieren. In diesem Zusammenhang wurde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Frage gestellt. Doch nun hat die Terminverzögerungen ein Ende: Ab dem 1. Juni gilt das Dieselfahrverbot.


    Traktorfahren

    Ebenfalls neu ab dem 1. Juni 2018 sind Regelungen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Transporte in landwirtschaftlichen Firmen, die Traktoren oder ähnliche Zugmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h aufweisen, fallen ab dem neuen Monat unter den gewerblichen Güterverkehr und sind somit erlaubnispflichtig.
    Heißt konkret: Landwirtschaftsunternehmen müssen ab dem 1. Juni 2018 bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) eine Prüfung zur fachlichen Eignung ablegen.


    Sommerzeit 2018 beginnt

    Mit dem 1. Juni 2018 beginnt die meteorologische Sommerzeit auf der Nordhalbkugel des Planeten. Damit wird die Freibad-Saison offiziell eingeläutet.

    Die aktuelle Wetterentwicklung in der Region und in ganz Deutschland:

    Wetter-Ticker: Das Wetter für die kommende Woche

    red/tu