Allerdings macht die gesetzliche Rente laut dem jüngsten Alterssicherungsbericht nur 53 Prozent der Bruttoeinkommen der Ab-65-Jährigen aus (2023). Hinzu kommen etwa Betriebsrenten (7 Prozent), weiteres Erwerbseinkommen (13 Prozent), private Vorsorge (6 Prozent) sowie Transferleistungen und anderes (21 Prozent).
Ost-West-Gefälle
Regional sind die Einkommen in Deutschland ziemlich unterschiedlich verteilt. In den ostdeutschen Flächenländern verdienen rund 60 Prozent der Vollzeitbeschäftigten weniger als 3.500 Euro im Monat. Unter den Flächenländern hat Baden-Württemberg im Verhältnis am wenigsten Menschen in dieser unteren Lohngruppe (33,6 Prozent). Im Osten sind es bei fast jeder und jedem Dritten sogar unter 2.750 Euro.
Am wenigsten Beschäftigte mit einem Lohn unter 2.750 Euro sind es in Hamburg (rund 15 Prozent) – am meisten in Mecklenburg-Vorpommern (36 Prozent). Mehr als jede und jeder Fünfte sind es in allen Ostländern sowie in Schleswig-Holstein (24 Prozent), Niedersachsen (23 Prozent), in Rheinland-Pfalz und dem Saarland (jeweils 21 Prozent). Bundesweit verdienen 20,9 Prozent weniger als 2.750 und 41,6 Prozent weniger als 3.500 Euro.
Ein Prozent verdient mehr als 213.286 Euro
Aktuell reicht die Lohnspreizung in Deutschland von 20 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, die im Jahr auf 77.000 Euro oder mehr kommen, bis 10 Prozent mit 32.500 Euro oder weniger. Mit Hilfe des Statistischen Bundesamts kann man sich selbst darin einordnen.
Liegt der eigene Verdienst beispielsweise bei 42.000 Euro, verdienen rund 30 Prozent der Vollzeitbeschäftigten gleich viel oder weniger. Mit einem Verdienst von 66.000 Euro gehört man zu den 30 Prozent mit den höchsten Verdiensten.
1 Prozent der Vollzeitbeschäftigten verdiente nach diesen jüngsten Zahlen im Jahr 2024 mehr als 213.286 Euro brutto. Bartsch folgert aus dem Lohngefüge: «Deutschlands Beschäftigte brauchen eine ernsthafte Lohnoffensive.»
Enttäuscht über Mindestlohn
Bartsch sprach von einem «Versagen der sozialen Marktwirtschaft». Der schwarz-roten Regierung warf der Linken-Politiker vor, keinen Mindestlohn von 15 Euro als unterste Lohngrenze festgeschrieben zu haben. Dies schade dem Lohnniveau insgesamt.
Damit spielt Bartsch darauf an, dass die Bundesregierung die anstehende Mindestlohnerhöhung nicht per Gesetz bestimmen will. Die dafür zuständige Mindestlohnkommission mit Spitzenvertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber hatte beschlossen, dass der Mindestlohn in Deutschland zum 1. Januar 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde steigt, Anfang kommenden Jahres von heute 12,82 auf 13,90 Euro. Die Regierung will die Empfehlung umsetzen.