2019 hatte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen begrenzt: Es untersagte damals mögliche höhere Kürzungen. 30 Prozent weniger blieben erlaubt.
Nur wenige Leistungsberechtigte von Sanktionen betroffen
Vorübergehend waren die Sanktionen in Folge ganz ausgesetzt. Heute gilt: Wenn Arbeitslose Termine, zumutbare Jobangebote oder Weiterbildungen nicht wahrnehmen, gelten Kürzungsstufen von 10, 20 oder 30 Prozent. Dabei betreffen die Sanktionen nur einen Bruchteil der Leistungsberechtigten. Vergangenes Jahr gab es pro Monat im Schnitt weniger als 30.000 solcher Kürzungen.
Härteres Vorgehen und Vermittlung
Härter vorgehen soll der Staat künftig auch beim Vermögen. So sieht der Gesetzentwurf die Abschaffung einer festen Karenzzeit für dessen Schonung vor. Vorrangig soll eigenes Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Grundsicherung fließt. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach Lebensalter. Kosten der Unterkunft sollen in geringem Maß anerkannt werden.
Vorrangiges Ziel der Jobcenter soll Vermittlung in Jobs sein. Wenn eine Weiterbildung erfolgversprechender erscheint, soll dem weiter der Vorzug gegeben werden. Angebote an die Betroffenen sollen sie in einem gemeinsamen Kooperationsplan zusammenstellen.
Geringe Einsparungen
Ursprünglich vor allem seitens der Union erhoffte große Einsparungen werden nicht erwartet. 2026 sollen bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit unterm Strich 86 Millionen Euro weniger fällig werden, dann 70 Millionen. Dagegen sollen in den Folgejahren sogar 11 beziehungsweise 9 Millionen Euro mehr anfallen.
Auf die schärferen Regeln einigten sich Union und SPD zunächst im Koalitionsvertrag und dann in einem Spitzentreffen im Oktober.
Heftige Kritik an den Reformplänen
Teile der SPD-Basis wollen die Reform noch per Mitgliederbegehren stoppen. Sie sorgen sich vor einer Zunahme sozialer Härten bis hin zur Obdachlosigkeit.
Mehrere Sozialverbände und Linke und Grüne im Bundestag lehnen die geplante Reform ebenfalls ab: Sie steigere die Not Betroffener, lautet ein Hauptkritikpunkt. Nach Einschätzung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi steigt zudem der Druck «auf die Beschäftigten in den Jobcentern», wie Verdi-Vizechefin Christine Behle sagte. So müsse mehr dokumentiert werden, ob Arbeitslose Pflichten nachkommen.
Die Vorgeschichte
Mit dem 1. Januar 2023 gestarteten Bürgergeld hatte die damalige Ampelregierung auf Betreiben der SPD hin ein «neues System weg von Hartz IV» schaffen wollen, wie es Bas' Amtsvorgänger Hubertus Heil (SPD) damals ausdrückte. Der Hintergrund: Fachkräftemangel und Rekordbeschäftigung. Auch die Union war an der Gestaltung des Hartz-IV-Nachfolgers beteiligt - über ein nötig gewordenes Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat.
Kaum in Kraft, geriet das Bürgergeld in die Kritik, auch weil die Leistungen - heute 563 Euro für Alleinstehende - Anfang 2024 überproportional anstiegen und die Wirtschaft in Deutschland schwächelte. Im Juli gab es 5,29 Millionen sogenannte Regelleistungsberechtigte, im vergangenen Jahresdurchschnitt waren es rund 5,50 Millionen.