Mehr als 2.000 Menschen wurden bis Ende September in die Türkei abgeschoben – während Rückführungen insgesamt rückläufig sind. Schaut man auch auf freiwillige Ausreisen, ist der Trend weniger klar.
Die Zahl der Abschiebungen ist zwar zuletzt leicht gesunken, in die Türkei wurden entgegen diesem Trend jedoch in diesem Jahr sogar mehr Menschen zurückgeschickt. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger.
Was aus den vom Bundesinnenministerium dafür gelieferten Daten ebenfalls hervorgeht: Abschiebungen nach Syrien, vor allem von Straftätern, bleiben schwierig, sind jedoch in Einzelfällen möglich. Seit Jahresbeginn gab es den Angaben zufolge bisher sechs Abschiebungen in das arabische Land.
Türkei führt Liste der Zielstaaten an
Von den 14.324 Ausländern, die zwischen Anfang Januar und Ende September aus Deutschland abgeschoben wurden, wurden 2.025 Menschen in die Türkei gebracht. Sie belegte damit auf der Liste der häufigsten Zielstaaten den ersten Platz, gefolgt von Georgien mit 883 Abgeschobenen und Algerien, wohin es 629 Rückführungen gab. Algerische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum, während Georgier mit biometrischem Reisepass für kurze Besuche visumfrei einreisen dürfen.
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist ein Rückgang der Abschiebungen um rund 18,9 Prozent zu verzeichnen. Von Januar bis September 2025 waren 17.651 Abschiebungen aus Deutschland vollzogen worden. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2024 lag die Zahl der Abschiebungen etwa auf dem Niveau dieses Jahres.
Weniger Asylanträge
Ein Grund, weshalb zuletzt weniger Menschen Deutschland unter Zwang verlassen haben, ist der Rückgang der Neuzugänge. In den ersten zehn Monaten dieses Jahres stellten 61.319 Menschen erstmals in Deutschland einen Asylantrag, 37 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum (97.277 Erstanträge). Die meisten Antragsteller stammten aus Afghanistan, Syrien und der Türkei.
Das hat auch zur Folge, dass Deutschland weniger Übernahmeersuchen an andere Staaten der Europäischen Union stellt. Diese Ersuchen werden immer dann gestellt, wenn sich herausstellt, dass nach den Regeln des EU-Asylrechts ein anderer EU-Staat für den Antrag eines Schutzsuchenden verantwortlich ist.
Weniger Rückführungen ins Nachbarland Frankreich
Die Zahl der Rückführungen nach Frankreich nahm in diesem Jahr deutlich ab - nach 842 Abschiebungen in den ersten drei Quartalen des Vorjahres waren es von Januar und September dieses Jahres 481 Menschen, die unter Zwang in das benachbarte EU-Land gebracht wurden. Während im Vorjahreszeitraum 928 Rückführungen nach Spanien stattfanden, ist Spanien diesmal nicht unter den zehn wichtigsten Zielländern.