"Büchse der Pandora" mit Cannabis-Legalisierung schließen: So stimmten die Länder ab

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SPD-Politiker Karl Lauterbach rechne damit, dass 75 Prozent des Schwarzmarktes zurückgedrängt werden könne durch die Teil-Legalisierung von Cannabis. Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Cannabis-Gesetz haben vier Länder gestimmt.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat den Beschluss zur Teil-Legalisierung von Cannabis als richtungsweisende Entscheidung bezeichnet.

"Die Cannabis-Politik der letzten zehn Jahre ist gescheitert", sagte der SPD-Politiker am Freitag nach der Bundesratsabstimmung in Berlin.

Lauterbach über Cannabis-Entscheidung

Lauterbach führte eine Verdoppelung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen an, eine Verdopplung der Zahl der Drogentoten. Zudem werde der Schwarzmarkt immer größer. "So konnte es nicht weitergehen. Ich war jahrelang auch gegen eine Cannabis-Legalisierung, aber die Studienlage zeigt, wir brauchen hier ein neues Angebot". 

Der SPD-Politiker sagte, er rechne damit, dass 75 Prozent des Schwarzmarktes zurückgedrängt werden könne. Zu Warnungen aus Sachsen und Bayern, mit der Legalisierung werde die Büchse der Pandora geöffnet, sagte Lauterbach.

"Die Büchse der Pandora ist weit offen, und mit dieser Maßnahme heute, dass wir den Schwarzmarkt bekämpfen, versuchen wir, die Büchse der Pandora zu schließen." 

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Cannabis-Legalisierung: Wer wie im Bundesrat abstimmte

Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Cannabis-Gesetz haben am Freitag im Bundesrat vier Länder gestimmt. Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland votierten dafür, das Gesetz zu Nachverhandlungen noch einmal in das Kompromissfindungsgremium von Bundestag und Bundesrat zu schicken. Nur so wäre zumindest eine zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens noch möglich gewesen. 

Alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen enthielten sich bei der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Somit konnte das Gesetz den Bundesrat passieren. Normalerweise wird in der Länderkammer einfach per Handheben abgestimmt. Sachsen hatte aber darum gebeten, jedes einzelne Bundesland zur Stimmabgabe aufzurufen.

Hintergrund: Die Regierung aus CDU, SPD und Grünen in Dresden war sich zuvor nicht einig geworden, wie sie abstimmt. Das galt zwar auch für andere Länder mit Koalitionen aus Gegnern und Befürwortern der Cannabis-Legalisierung. Diese einigten sich deshalb aber auf Enthaltung. Im Gegensatz dazu wollte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) für Sachsen öffentlich deutlich machen, dass er strikt gegen die Cannabis-Legalisierung ist. Er stimmte deshalb für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, während seine Koalitionspartner von SPD und Grünen sich für Enthaltung aussprachen. Die uneinheitliche Stimme wurde von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) als ungültig gewertet.

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Ministerpräsident Weil: Cannabis-Debatte nicht zu Ende

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) glaubt nach der Zustimmung des Bundesrats zum umstrittenen Cannabis-Gesetz nicht an ein Ende der Debatte. "Ich bin ziemlich sicher, das Thema Cannabis, das wird uns eine ganze Weile beschäftigen", sagte Weil am Freitag nach der Abstimmung im Bundesrat. Die Bundesregierung sei sehr gut beraten, die vorangegangene Diskussion in der Öffentlichkeit sehr ernst zu nehmen und sich selbst zu fragen, an welchen Stellen ein solches Gesetz womöglich nachträglich noch einmal korrigiert werden müsse.

Darauf drängte auch der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD): "Das Gesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Ich halte es für noch schlimmer, dass es jetzt so Hals über Kopf in Kraft treten soll." Sachlich und fachlich geregelte Dinge, darunter Abstandsregeln zu Schulen und Mengenbegrenzungen, mit denen vor allem Landesbehörden befasst seien, seien teilweise nicht vollziehbar, sagte Woidke. 

Trotz vieler Kritikpunkte gab es im Bundesrat keine Mehrheit dafür, das Gesetz der Ampel-Koalition in den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament zu schicken und so vorerst auszubremsen. Mit dem Gesetz werden der Konsum sowie der Besitz und Anbau von Cannabis in begrenzter Menge für Erwachsene ab 1. April erlaubt. Legal sein soll ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen erlaubt sein und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden. 

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Vorschaubild: © Bernd von Jutrczenka (dpa)