Mit rund 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Nun gibt es gute Neuigkeiten: Die Möglichkeit zur kostenlosen Früherkennung wird ausgeweitet. Millionen Frauen können profitieren.
Die Altersgrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Ab dem kommenden Sommer sollen Frauen bis zu diesem Alter alle zwei Jahre an einem sogenannten Mammografie-Screening (Röntgen) zur Früherkennung teilnehmen können. Bisher galt das für die Altersgruppe zwischen 50 und 69 Jahren.
Die Neuregelung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser am Donnerstag (21. September 2023), wie er anschließend mitteilte.
Ausweitung der kostenlosen Krebsvorsorge: Etwa 2,5 Millionen Frauen können profitieren
Hintergrund ist eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission, die empfiehlt, auch jüngere und ältere Frauen in die Früherkennung einzubeziehen. Der G-BA hatte das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen mit einer Nutzenbewertung beauftragt. Das Institut kam zu dem Schluss, dass die Vor- die Nachteile überwiegen: "Möglichen Schäden durch falsch-positive Befunde oder Überdiagnosen steht jeweils ein brustkrebsspezifischer Überlebensvorteil gegenüber, der überwiegt."
Mit zuletzt rund 70.000 diagnostizierten Neuerkrankungen jährlich ist Brustkrebs (Mammakarzinom) nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) die mit Abstand häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland. Das mittlere Alter, in dem Frauen die Diagnose Brustkrebs erhalten, liege bei rund 64 Jahren. Es gebe heute bessere Heilungschancen als vor zehn Jahren.
Etwa 2,5 Millionen Frauen zusätzlich könnten nach Angaben aus dem G-BA von der Ausweitung der Früherkennung profitieren. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können. Mit Info-Broschüren etwa in Arztpraxen soll zuvor über die Einzelheiten informiert werden. Automatische Einladungen zum Screening wie bei den bisherigen Altersgruppen sind wegen der Umstellung erst später geplant.
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