Ein Bußgeldbescheid, weil man die Mülltonne zu früh zum Abholen bereitstellt? In Kiel haben mehrere Bürger deshalb ein Knöllchen kassiert.
Ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hatten schon viele - ein Knöllchen an der Mülltonne hingegen (noch) nicht. In Kiel ist genau das passiert.
Wer seine Mülltonne zu früh zum Entleeren bereitstellt, riskiert eine Strafe. In der Stadt kassierten mehrere Bürger deshalb einen Bußgeldbescheid. Bereits im vergangenen Jahr verkündete die Stadt eine entsprechende Änderung. Laut Angaben einer Sprecherin wird nun auch durchgegriffen, berichtet die Bild.
Bis zu 1000 Euro Strafe - "brauchen keine Zuchtmeister"
In sechs Fällen wurde ein Verfahren eingeleitet, insgesamt ergab sich daraus ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Tatsächlich ist in der Abfallsatzung des zuständigen Unternehmens ABK geregelt, ab wann die Mülltonne zum Abholen bereitstehen darf. Laut Paragraf 24 "frühestens am Abend vor dem Abholtag, nicht jedoch vor 18 Uhr".
Ein zu frühes Herausstellen der Mülltonne kann richtig teuer werden: Eine Ordnungswidrigkeit "kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden", heißt es in Paragraf 27.
Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ist mit der Gesamtsituation überhaupt nicht einverstanden. "Die Menschen im Land werden wahnsinnig, wenn sie fürs frühe Müllrausstellen bestraft werden [...]". Es sei ein unbegreifliches "Verantwortungsungleichgewicht" entstanden, so Kubicki. "Wir brauchen eine harte Hand für harte Vergehen und keinen staatlichen Zuchtmeister für den kleinen Mann bei solchen Lappalien".
Laut Informationen der Bild sollen die Anzeigen nicht auf die Kieler Abfallwirtschaftsbetrieb zurück. Bürger hätten die Bewohner angeschwärzt, die ihre Mülltonnen zu früh herausgestellt hätten, heißt es.
Vorschaubild: © Ralf Welz / inFranken.de (Symbolbild)