Das Auswärtige Amt teilte mit, aktuell befänden sich aus dem Aufnahmeprogramm derzeit 2.100 Personen in Pakistan und 200 in Afghanistan. Mitte August hatte die Bundesregierung mitgeteilt, etwa 210 Menschen aus dem Programm, die sich zuletzt in Pakistan aufgehalten hätten, seien nach Afghanistan abgeschoben werden. Man stehe mit ihnen in Kontakt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor gut einer Woche noch Kritik an der Dauer des Aufnahmeprozesses zurückgewiesen. Er betonte: «Ich bin nicht bereit, auf reguläre Aufnahmeverfahren, ich bin nicht bereit, auf Sicherheitsüberprüfungen zu verzichten.»
Außenminister dringt auf mehr Tempo
Wadephul sagte nun: «Ich bin der pakistanischen Seite, insbesondere meinem Amtskollegen, außerordentlich dankbar dafür, dass wir den Zeitraum für diese Überprüfungsmaßnahmen jetzt bis zum Jahresende haben verlängern können.» Er erwarte nun, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diese Zeit effektiv nutzten. Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner sagte, es sei «gut, dass sich diese Regierung noch an Gerichtsurteile hält».
Überprüfungen laufen noch
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte mit, «dass der große Teil der Menschen noch nicht alle Schritte im Aufnahmeverfahren durchlaufen» habe. Auf Nachfrage von Journalisten erklärt er, dies betreffe über 90 Prozent.
Neue Gerichtsentscheidung
Im Streit um die Erteilung von Visa für Afghanen zur Einreise nach Deutschland hat ein Gericht der Bundesregierung unterdessen eine weitreichende Entscheidungsfreiheit eingeräumt. Solange Behörden Betroffenen noch keine Aufnahme zugesichert und sich damit rechtlich gebunden hätten, dürften sie frühere Entscheidungen überprüfen, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG).
Es erklärte damit den vorübergehenden Stopp der Aufnahmeverfahren für Ortskräfte und aufgrund ihrer früheren Tätigkeit gefährdeten Menschen für zulässig, wie ein Sprecher mitteilte.
Erfolg für Auswärtiges Amt
Aus einer Aufnahmebereitschaft ergäbe sich noch kein Anspruch auf ein Visum, so die Richter. Die Programme seien aufgrund politischer Entscheidungen getroffen worden. Die Bundesregierung habe das Recht zu überprüfen, ob das frühere politische Interesse an der Aufnahme der Antragsteller noch vorliege. Damit war die Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im Eilverfahren erfolgreich.
Im konkreten Fall ging es um einen früheren hochrangigen Richter Afghanistans sowie dessen Ehefrau und den vier Kindern. Ihm wurde Ende 2022 die Bereitschaft signalisiert, ihn auf eine «Überbrückungsliste» aufzunehmen. Als er sich darauf berief und Visa beantragte, wurde dies im Frühsommer 2025 aber abgelehnt. Zur Begründung führte das Auswärtige Amt an, eine Einreise im Rahmen der Programme sei ausgesetzt.