Eine Verordnung aus dem Jahr 1994 regelt, welche Kinder in Bayern mit dem Schulbus fahren dürfen und welche nicht. Eine Familie aus dem Kreis Dachau wehrte sich nun dagegen: Denn ihrem Sohn steht täglich ein unbeleuchteter und kurvenreicher Weg bevor.
Knapp zwei Kilometer weit im Winter durch Schnee und Eis: So sieht der Schulweg von Jakob aus. Der Elfjährige wohnt mit seiner Familie auf einem Einsiedlerhof im Landkreis Dachau und fuhr bisher kostenlos mit dem Bus zum Unterricht. Die Fahrt wurde ihm aber nun gestrichen. Stattdessen soll der Junge zu Fuß entlang der Landstraße laufen. Dort lauern aber einige Gefahren.
Mittlerweile besucht Jakob die fünfte Klasse und genau darin besteht das Problem: Denn in einer Verordnung, die die Schulwegbeförderung in Bayern regelt und seit 1994 gilt, heißt es: Gemeinden sind nur verpflichtet, Kinder und Jugendliche mit dem Bus kostenlos zur Schule zu transportieren, wenn der Weg für Grundschüler mehr als zwei Kilometer und ab der fünften Klasse mehr als drei Kilometer beträgt.
Wegen alter Regel: Schüler aus Bayern darf nicht mit dem Schulbus fahren
Mit 1,9 Kilometern liegt Jakobs Weg knapp darunter. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk über den Fall berichtet und mit der Familie gesprochen. Ein besonderer Aufreger dabei: Jakobs jüngerer Bruder darf den Bus weiterhin nehmen, da der Weg zu seiner Grundschule länger als zwei Kilometer ist. Obwohl der Schulbus also direkt am Einsiedlerhof bei Altomünster Halt macht, darf Jakob diesen nicht kostenlos nutzen.
Die Eltern des Elfjährigen wehrten sich nun gegen die Verordnung: In dieser steht nämlich auch, dass Schüler einen Anspruch auf die Busfahrt haben, wenn der Weg gefährlich ist. Zwischen Jakobs Zuhause und der Schule verlaufe weder ein Fußweg noch Randstreifen, die Strecke sei zudem kurvenreich, unbeleuchtet und stark befahren, wie die Familie im BR-Interview berichtet. Das bereite den Eltern enorme Sorgen: "Ich habe absolut kein gutes Gefühl, wenn Jakob hier entlanggehen muss. (…) Ich kann den Buben nicht mit gutem Gewissen hier laufen lassen."
Auf Nachfrage der Eltern schickte das Landratsamt im Januar einen Beamten der Verkehrspolizei sowie einen Verkehrssicherheitsbeauftragten zum Einsiedlerhof, um den Weg morgens abzugehen. Danach schrieben sie ihrem Protokoll, dass der Weg zwar "besonders beschwerlich" sei, aber einem Fünftklässler trotzdem "zumutbar". Jakob solle dafür einfach entgegen der Fahrtrichtung auf dem Bankett gehen. Das Landratsamt fügt an, dass Jakob den Weg vorher zudem "üben" und Gefahren ausweichen könne. Es bestehe kein "erhöhtes Risiko", dass er dabei zu Schaden komme.
Die aktuelle Lösung: Jakob darf trotzdem mit dem Bus fahren, seine Eltern müssen die Fahrtkosten aber aus eigener Tasche zahlen. Jährlich belaufen sich diese auf 100 Euro. Eine günstigere Lösung sei aber noch nicht komplett vom Tisch: Bei den zuständigen Ämtern seien bereits mehrere ähnliche Anfragen von Eltern eingegangen, die mit ihren Kindern ebenfalls eher abgeschieden wohnen, heißt es aus dem Rathaus in Altomünster. Vorerst muss Jakobs Familie die Busfahrt aber weiterhin zahlen.
Auch interessant: Schulbarometerzeigt: Lehrermangel ist mit Abstand größtes Problem
Da wird wegen ein paar €uros ein Drama draus gemacht.
100 € im Jahr sind ein paar Cent pro Fahrt .
Mir wäre mein Kind das wert.
....und die Gäste fahren derweil mit dem Taxi zum Arzt!
Für jeden Sch .... ist Geld vorhanden. Da sollte es doch mehr als angebracht sein, dass der Weg zur Schule vom Staat finanziert wird. Zumal der Bus an dieser Haltestelle eh halten muss.
Es geht außerdem nicht nur um die Strecke. Man sollte die Entscheider mal mit den vollen Schultaschen den Weg laufen lassen.