Mädchen am helllichten Tag in Bayern missbraucht: Urteil gegen "Wolfsmasken"-Vergewaltiger bestätigt

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Urteil gegen Wolfsmasken-Vergewaltiger
Mit einer Wolfsmaske vergewaltigte er eine 11-Jährige - nun bestätigte ein Gericht eine lange Haftstrafe.
Urteil gegen Wolfsmasken-Vergewaltiger
Sven Hoppe/dpa | Wera Engelhardt/dpa

Eine Wolfsmaske als Verkleidung: Die Vergewaltigung einer Elfjährigen in München sorgte 2019 bundesweit für Aufsehen. Nun hat das Gericht entschieden.

Update vom 05.05.2023, 14.50 Uhr: Gericht bestätigt Haft für Wolfsmasken-Vergewaltiger

Das Landgericht München I hat eine Strafe von zwölf Jahren Haft für einen Mann bestätigt, der ein elfjähriges Mädchen mit einer Wolfsmaske verkleidet vergewaltigt hatte. Die Richter verurteilten ihn am Freitag zudem, ein Schmerzensgeld von 35.000 Euro an das Opfer zu zahlen. Zudem verhängten sie abermals die Sicherungsverwahrung über den 47-Jährigen.

Der in einer psychiatrischen Klinik untergebrachte Mann war bereits 2021 zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Gegen das Urteil ging die Verteidigung in Revision und bekam teilweise Recht. Der Bundesgerichtshof hob zwar nicht den Schuldspruch als solchen auf, rügte aber die Begründung des Gerichts für die Höhe der Strafe und verwies den Fall zurück nach München. Im aktuellen Verfahren wurde daher nicht die Schuldfrage, sondern lediglich das Strafmaß verhandelt.

Laut Gericht hatte der einschlägig vorbestrafte Mann im Sommer 2019 der Elfjährigen in München aufgelauert, sie in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Die Tat machte vor allem deshalb bundesweit Schlagzeilen, weil der Angreifer dabei eine Wolfsmaske trug, die er eigens für die Tat gekauft hatte.

Update vom 05.05.2023, 7.10 Uhr: Neues Urteil zu Vergewaltigung mit Wolfsmaske erwartet

Mit einer Wolfsmaske verkleidet hat er ein elf Jahre altes Mädchen vergewaltigt: Am Landgericht München könnte am Freitag (9.30 Uhr) erneut ein Urteil zu dem 47-Jährigen gesprochen werden. Der Mann war 2021 zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. In dem aktuellen Verfahren wird nicht die Schuldfrage an sich erneut verhandelt, sondern die Höhe der Strafe. Der Bundesgerichtshof hatte einer Revision der Verteidigung in Teilen stattgegeben.

Die Karlsruher Richter hoben zwar nicht den Schuldspruch als solchen auf, rügten aber die Begründung des Gerichts für die Höhe der Strafe und verwiesen das Verfahren zurück nach München.

Laut dem Urteil aus dem Jahr 2021 hatte der einschlägig vorbestrafte Mann im Sommer 2019 der Elfjährigen am helllichten Tag in München aufgelauert, sie in ein Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Die Tat machte vor allem deshalb bundesweit Schlagzeilen, weil der Angreifer dabei eine Wolfsmaske trug. Er hatte sie extra für die Tat gekauft.

Erstmeldung vom 05.03.2023, 20.30 Uhr: "Wolfsmasken"-Prozess wird neu verhandelt

Vor dem Landgericht München I wird der sogenannte Wolfsmasken-Prozess neu verhandelt. Der Mann, der 2021 verurteilt wurde, weil er eine Elfjährige vergewaltigt hatte, steht dort vom 14. März an erneut vor Gericht, wie sein Anwalt Adam Ahmed der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Das Gericht bestätigte den Termin. Bis zum 19. April sind nach Angaben eines Gerichtssprechers insgesamt zehn Verhandlungstermine angesetzt.

Das Landgericht hatte den damals 45-Jährigen 2021 zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte der Mann im Prozess gestanden, das Mädchen im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben - am helllichten Tage mitten in München. Zur Tarnung hatte er eine Wolfsmaske getragen.

Vergewaltigung am helllichten Tag in München: Täter trug Wolfsmaske zur Tarnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte allerdings "durchgreifende rechtliche Bedenken" gegen die Strafzumessung, gab der Revision gegen das Urteil darum teilweise statt und verwies den Fall an das Landgericht zurück.

Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe die Jugendschutzkammer die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte der BGH. Der Senat könne nicht ausschließen, dass die Kammer bei rechtsfehlerfreier Würdigung zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre. Dies führte zur Aufhebung der Strafe und damit auch der Sicherungsverwahrung. Der Schuldspruch als solcher blieb aber bestehen.

Der alptraumhafte Überfall auf ein kleines Mädchen hatte auch eine Diskussion über die Resozialisierung von Sexualstraftätern ausgelöst. Denn der Verurteilte war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft und bereits als Jugendlicher mit Sexualdelikten aufgefallen.

Auf dem Weg zur Arbeit über Kind hergefallen

Zum Tatzeitpunkt befand er sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs und durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zur Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg fiel er über das Kind her.